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Einforderung von Schadenszahlung

 
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maiker
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Anmeldungsdatum: 15.08.2006
Beiträge: 2
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 18:15    Titel: Einforderung von Schadenszahlung Antworten mit Zitat

Frau A hat sich von jemandem einen Gegenstand geliehen, der ihr gestohlen wurde bzw. der abhanden gekommen ist. Sie hat diesen Diebstahl bei der Polizei angezeigt, die Haftpflicht tritt aber für diesen Schaden nicht ein. Nach einer Schätzung hatte der Gegenstand einen Zeitwert von ca. 900€. Beide haben sich auf eine Rückzahlung des Zeitwerts geeinigt, sechs Raten von je 150€. Fünf Raten hat Frau A gezahlt, auf die letzte Rate wartet die andere Beteiligte seit 2 Monaten. Auf schriftliche Aufforderung reagiert Frau A nicht. Welche rechtliche Handhabe gibt es hier? Was ist möglich/sinnig?

Gruß
maiker
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Widerruf der Ratenzahlungsvereinbarung mit letzter Zahlungsfrist und dann als vorerst günstigsten Weg ein gerichtlicher Mahnbescheid.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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maiker
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Anmeldungsdatum: 15.08.2006
Beiträge: 2
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Und das geht auch in `privatem`Rahmen? Ohne das eine Seite eine Firma vertritt?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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