Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.08.06, 18:15 Titel: Einforderung von Schadenszahlung
Frau A hat sich von jemandem einen Gegenstand geliehen, der ihr gestohlen wurde bzw. der abhanden gekommen ist. Sie hat diesen Diebstahl bei der Polizei angezeigt, die Haftpflicht tritt aber für diesen Schaden nicht ein. Nach einer Schätzung hatte der Gegenstand einen Zeitwert von ca. 900€. Beide haben sich auf eine Rückzahlung des Zeitwerts geeinigt, sechs Raten von je 150€. Fünf Raten hat Frau A gezahlt, auf die letzte Rate wartet die andere Beteiligte seit 2 Monaten. Auf schriftliche Aufforderung reagiert Frau A nicht. Welche rechtliche Handhabe gibt es hier? Was ist möglich/sinnig?
Widerruf der Ratenzahlungsvereinbarung mit letzter Zahlungsfrist und dann als vorerst günstigsten Weg ein gerichtlicher Mahnbescheid. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.