Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.08.06, 23:01 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung und Tinnitus
Hallo!
Mich beschäftigt folgendes Problem, bei dem ich mir von euch Hilfe verspreche:
Jemand ist gerade dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Ist auch fast alles okay mit seiner Krankengeschichte, bis auf seinen Tinnitus.
Die Person hat seit ca. 1 Jahr einen minimalen Pfeifton im linken Ohr (der HNO-Arzt sagte, es sei kein wirklicher Tinnitus, weil ja ein Tinnitus ein DOMINANTES Ohrgeräusch sei, er hört seins nur, wenn er im Bett liegt und alles still ist). Ausserdem hat er ein pulssynchrones Strömungsgeräusch (hört sein Blut fliessen) im rechten Ohr, das auch nur manchmal und bei Stille zu hören ist (kardiologische Doppler-Untersuchung ohne Befund)
Der HNO-Arzt hat gesagt er müsse beim Versicherungsantrag ein „gelegentliches, pulsierendes Ohrgeräsch“ angeben, was er auch gemacht hat. Nun will die Versicherung mit ihm eine Sondervereinbarung abschliessen, in der steht, dass „Tinnitus und dessen Folgen keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung begründen.“
So weit so gut, er glaubt eigentlich nicht, dass er wegen dem eigentlichen Tinnitus mal nicht mehr arbeiten kann. (als Rettungsassistent)
Jetzt das eigentliche Problem: Wenn die Person zum Beispiel nach einem Disco-Besuch oder einem anderen Lärmtrauma (z.B. Explosion bei einem Einsatz im Rettungsdienst) mal einen Hörsturz bekommt und auf einem Ohr (oder beiden) taub wird (worst-case), wird das dann als Folge des Tinnitus gewertet, bei dem er keinen Anspruch auf Leistungen hat???
Das zu wissen, wäre echt wichtig für mich!
Vielen Dank schon mal im voraus,
viele Grüsse,
Andy!
Verfasst am: 24.08.06, 06:35 Titel: Re: Berufsunfähigkeitsversicherung und Tinnitus
MadM hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Jetzt das eigentliche Problem: Wenn die Person zum Beispiel nach einem Disco-Besuch oder einem anderen Lärmtrauma (z.B. Explosion bei einem Einsatz im Rettungsdienst) mal einen Hörsturz bekommt und auf einem Ohr (oder beiden) taub wird (worst-case), wird das dann als Folge des Tinnitus gewertet, bei dem er keinen Anspruch auf Leistungen hat???
das ist die berühmte einzelfallentscheidung.
es ist heute sicher nicht vorherzusehen wie gutachter in der zukunft entscheiden und welche schlüsse ein richter daraus ziehen wird.
aber logisch betrachtet wäre die taubheit im oben genannten fall ja die folge des lärmtraumas und nicht des tinnitus`. der tinnitus könnte evtl. den grad der verletzung in letzter konsequenz erhöhen, aber wäre vermutlich nicht die ursache. _________________ MfG,
Duisburger
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.