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eine Onlinespielgemeinschaft hat sich am 10.8 einen Server bei einem Hoster gemietet. Gestern (23. schrieb ich, dass ich gerne mein recht zur Widerrufung in anspruch nehmen würde, da die Spielgemeinschaft zerfallen ist und ich sonst alleine auf anfallende kosten sitzen bleiben würde.
Antwort vom Hoster war, ich könne das Recht nicht in Anspruche nehmen, da die Leistung aktiv genutzt wurde, indem ich mich im Kundeninterface eingeloggt hatte.
AGB vom Hoster steht auch eindeutig:
Zitat:
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs. Der Widerruf ist zu richten an: **** OHG, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn **** OHG nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder der Endverbraucher auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
c) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewahren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen, Traffic-Kosten, Instandsetzungskosten) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden , indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Seit dem 1.12.2004 gilt ein neuer Gesetzbeschluß; Der Kunde muss beim 14-tägigen Widerrufsrecht immer das Rücksendeporto zahlen !
Kann man dennoch das Widerufsrecht geltend machen oder bin ich im Endeffekt wirklich der Dumme?
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