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Hilfe bei vertragsangelegenheit

 
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SILENCEEE
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 08:48    Titel: Hilfe bei vertragsangelegenheit Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber ich denke es gehört zum zivilrecht Frage

Hallo erstmal Smilie

Also ich habe im märz einen vertrag bei ... unterschieben über eine laufzeit von 2 Jahren, es wurde im vertrag vermekt dass ich monatlichen beitrag in höhe von 40 euro per bakeinzug zahlen muss.
Die schuzzel von ... haben aber vergessen die bankverbindung einzutragen,
so konnte kein geld eingezogen werden.
Nun bekomme ich einen brieg vom Gericht dass ich den komplettbetrag zahlen muss in höhe von 1300 €.
Habe bei ... angerufen um es zu klären,
Laut denen lief alles korrekt ab und die hätten mir schriftlich eine mahnung zukommen lassen die aber nie ankam...
Naja jetzt wurde mir vorgeschlagen dass ich einmalig 300 euro zahle und dann jeden monat 40 euro und bis märz 2008 eine zinsbetrag von 22 cent/TAG zu begleichen hab und ich sobald die 300 euro eingehen wieder trainieren darf.

Ich komme mir dabei total veräppelt vor.. Traurig

Ist denn rechtlich alles korrekt gelaufen?
eine mahnung(die nie ankam) und man darf einen gerichtsbeschluss veranlassen?
Es war doch deren shculd dass das geld nicht engezogen werden konnte.

Bis die 300€ eingezahlt sind was einige zeit dauern kann weil ich student bin und wenig geld habe muss ich weiterhin 40€ zaheln und darf nicht trainieren gehen..

BITTE HELFT MIR MIT EUREM RAT Weinen
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 09:45    Titel: Re: Hilfe bei vertragsangelegenheit Antworten mit Zitat

SILENCEEE hat folgendes geschrieben::
Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber ich denke es gehört zum zivilrecht Frage

Hallo erstmal Smilie

Wer ist Smilie?!

Aber gut.
Eine Rechtsberatung darf hier im Forum nicht erfolgen. Bitte lesen Sie die Forumsregeln!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!


... und bitte keine Namen nennen.

Grüße, Cicero
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