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Verfasst am: 17.08.06, 15:31 Titel: brauche da mal hilfe
Ja erstmal hallo ich hoffe das sie mir hier helfen können
Also mein Vater hat mit einem Anwalt gesprochen und und und und nun möchte der Geld vom Bankkonto einziehen wozu er zu dem jetztigen zeitpuckt noch berechtigt ist und da ich weiß das wenn man ihm schreibt das man ihm die Bank einzugsermächtigung wegnimmt dann darf er kein geld mehr vom Konto ziehen und nun wollte ich mal fragen ob es da auch einen § gibt sieht ja immer besser aus wenn da ein paar § drin stehen und wie man das halt am besten formoliert das er erben kein Geld mehr vom Konto ziehen soll.
sorry für NO , . (mache das immer Falsch)
ich hoffe das einer auch ohne . und , versteht was ich meine und ich hoffe auf eine schnelle Antwort
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.08.06, 19:42 Titel:
...um die Antwort von mano etwas zu ergänzen:
Dem Anwalt kann man schreiben, dass man die Einzugsermächtigung (wenn man dann eine erteilt hat) widerruft.
Hat er schon abgebucht, kann man die Bank beauftragen, die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückzugeben.
Gruss Hans-Jürgen
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