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Angenommen ein Hund wird von einem anderen Hund gebissen. Der Halter des gebissenen Hundes merkt erst daheim, dass der Hund verletzt wurde und muss mit ihm in die Tierklinik. Dort wird die Wunde versorgt. Nachsorgeuntersuchungen sind nötig, die Rechnung beläuft sich auf ca. 200 - 250 Euro. Beide Hunde waren während dem Vorfall NICHT angeleint (passierte auf freiem Feld, keine Leinenpflicht). Muss die Tierhalterhaftpflicht des "beißenden" Hundes für die TA-Kosten aufkommen? Was ist, wenn der Halter gar keine Haftpflicht hat?
Angenommen ein Hund wird von einem anderen Hund gebissen. Der Halter des gebissenen Hundes merkt erst daheim, dass der Hund verletzt wurde und muss mit ihm in die Tierklinik. Dort wird die Wunde versorgt. Nachsorgeuntersuchungen sind nötig, die Rechnung beläuft sich auf ca. 200 - 250 Euro. Beide Hunde waren während dem Vorfall NICHT angeleint (passierte auf freiem Feld, keine Leinenpflicht). Muss die Tierhalterhaftpflicht des "beißenden" Hundes für die TA-Kosten aufkommen? Was ist, wenn der Halter gar keine Haftpflicht hat?
Theoretisch muss immer der Verursacher (hier beißender Hund) für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.
Das Problem wird nur sein es zu beweisen, da für beide die Gefährdungshaftung gilt.
Hat man keine HV muss man eben selbst haften (Privatvermögen)..., denn der Anspruch des Geschädigten besteht ja trotzdem
unabhängig davon, ob der Schädiger sich abgesichert hat _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Muss die Tierhalterhaftpflicht des "beißenden" Hundes für die TA-Kosten aufkommen?
Wahrscheinlich teilweise. Grundsätzlich (wenn keine besonderen Umstände dazukommen - dazu fragst du am besten abrazo im Unterforum für Tierrecht...) geht man bei zwei raufenden Hunden davon aus, dass der Schaden gleichermaßen vom einen wie vom anderen Hund verursacht wurde, so dass für jeden eine "Mithaftung" von 50% angerechnet wird. Jder erhält also die Hälfte seiner jeweiligen Tierarztkosten vom anderen.
sonne73 hat folgendes geschrieben::
Was ist, wenn der Halter gar keine Haftpflicht hat?
Ändert nix an der Schadenersatzverpflichtung. Dann muss er den fälligen Schadenersatz halt selber zahlen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
für vertiefende infos: einfach mal nach "Tiergefahr" googeln.
die tiergefahr wird in der herrschenden Rechtsprechung i.d.r. mit 33 - 50 % angesetzt, kommt darauf an, wie der vorfall im einzelnen abgelaufen ist. war z.b. der eine hund angeleint, und der andere nicht, tendiert die tiergefahr eher in richtung von 33%, waren beide hunde nicht angeleint, geht es mehr in richtung von 50%....auch ist es zum teil davon abhängig, wie die größenverhältnisse der tiere waren. wenn ein ausgewachsener schäferhund einen zwergpinscher verletzt, sind die verhältnisse auch weider etwas anders, als wenn sich zwei gleichgroße hunde ineinander verbeissen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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