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Verfasst am: 17.08.06, 17:56 Titel: Ausübung von Hoheitsrechten in einem Kondominium
Inwieweit ist eigentlich die Ausübung von staatlicher Hoheitsgewalt in einem Kondominium beschränkt?
Zwar steht in einem Kondominium allen beteiligten Staaten die vollständige Gebietshoheit zu, was die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt ja grundsätzlich möglich macht, doch verletzt doch die Ausübung der Gebietshoheit durch einen Staat gleichzeitig die Gebietshoheit des/der anderen beteiligten Staats...
Habe ich einen Denkfehler oder ist die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt in einem Kondominium tatsächlich nur in Absprache mit dem/den anderen beteiligten Staat möglich? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
ich habe leider nur eine kleine Schwarte zum Völkerrecht (Herdegen) im Regal.
In § 8 Rn. 9 heißt es dort (unter der Überschrift "Staatsgewalt"):
Zitat:
In speziellen Fällen ist die Staatsgewalt über ein bestimmtes Gebiet zwei oder mehreren Staaten zugeordnet. Ein solches Kondominium bildete bis 1980 die Inselgruppe der Neuen Hebriden (jetzt: Vanuatu). Hier übten Frankreich und Großbritannien gemeinsam die Gebietshoheit aus.
Klingt für mich so, als stehe doch nicht beiden bzw. allen beteiligten Staaten die vollständige Gebietshoheit zu, sondern nur beiden / allen gemeinschaftlich. Wie eine Art "Gesamthand."
Im Zweifel hilft wohl nur der Blick in einen dickeren Völkerrechts-Wälzer.
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