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Ausübung von Hoheitsrechten in einem Kondominium

 
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 17:56    Titel: Ausübung von Hoheitsrechten in einem Kondominium Antworten mit Zitat

Inwieweit ist eigentlich die Ausübung von staatlicher Hoheitsgewalt in einem Kondominium beschränkt?

Zwar steht in einem Kondominium allen beteiligten Staaten die vollständige Gebietshoheit zu, was die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt ja grundsätzlich möglich macht, doch verletzt doch die Ausübung der Gebietshoheit durch einen Staat gleichzeitig die Gebietshoheit des/der anderen beteiligten Staats... Frage

Habe ich einen Denkfehler oder ist die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt in einem Kondominium tatsächlich nur in Absprache mit dem/den anderen beteiligten Staat möglich?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Toph,

ich habe leider nur eine kleine Schwarte zum Völkerrecht (Herdegen) im Regal.

In § 8 Rn. 9 heißt es dort (unter der Überschrift "Staatsgewalt"):

Zitat:
In speziellen Fällen ist die Staatsgewalt über ein bestimmtes Gebiet zwei oder mehreren Staaten zugeordnet. Ein solches Kondominium bildete bis 1980 die Inselgruppe der Neuen Hebriden (jetzt: Vanuatu). Hier übten Frankreich und Großbritannien gemeinsam die Gebietshoheit aus.

Klingt für mich so, als stehe doch nicht beiden bzw. allen beteiligten Staaten die vollständige Gebietshoheit zu, sondern nur beiden / allen gemeinschaftlich. Wie eine Art "Gesamthand."

Im Zweifel hilft wohl nur der Blick in einen dickeren Völkerrechts-Wälzer. Mit den Augen rollen
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