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kinder in der küche- erlaubt???
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meatknife
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Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 09:35    Titel: kinder in der küche- erlaubt??? Antworten mit Zitat

hallo ,

ich hoffe mein beitrag ist in dieser rubrik richtig. ich stelle folgenden sachverhalt auf:

person a möchte sein mittagessen in einer bäckerei mit angeschlossener gastronomie zu sich nehmen ( es gibt hier auch schnitzel etc) man hat von verkaufsthresen aus durch eine durchreiche freien blick in die küche. hier sieht person a, dass sich in derselben ein kind ( wahrscheinlich) von einer der bedienungen aufhält, spielt , tobt etc. kurze zeit später läuft dieses kind auch hinter dem thresen herum, geht zwischenzeitlich nach draussen etc.

meine frage ( und vermutung) : ich würde so etwas aus hygienesicht für bedenklich halten. ist dies überhaupt statthaft und wenn nicht, wo ist dies geregelt?

vielen dank für eure antworten (im voraus)
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt

Das Kind ist der zukünftige Inhaber.

Ich hätte ja Lust was zu schreiben,
aber ich verkneif’s mir.


Gr

ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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meatknife
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Geschockt

Das Kind ist der zukünftige Inhaber.

Ich hätte ja Lust was zu schreiben,
aber ich verkneif’s mir.


Gr

ZetPeO



nee nee, das kind ist die tochter einer " normalen" angestellten. ich habe auch grundsätzlich nichts dagegen, ich finde es nur in bereichen wo´s um lebensmittel geht bedenklich.
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

sie können sich ja erkundigen ob das kind ein ein gesundheitszeugnis hat Cool
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meatknife
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

michel65 hat folgendes geschrieben::
sie können sich ja erkundigen ob das kind ein ein gesundheitszeugnis hat Cool


bitte mal´im ernst.... vielleicht gibt es hierfür ja auch gar keine bestimmungen und jeder besitzer von restaurants, oder einer z.b. einer metzgerei kann jeden anderen problemslos in seine küche etc. lassen, mich würde das so oder so interessieren, da ich immer dachte, dass eine grundhygiene in solchen betrieben gesetzmässig begründet ist.

wie gesagt, wenn dies vielleicht für "insider" komisch klingt tut es mir leid, trotzdem vielen dank im voraus für weitere antworten.
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

ich gehe mal davon, aus das der verantwortliche in der küche darauf achtet, das dieses kind nicht an den lebensmitteln rumgrapscht.
sollten sie selber ein oder mehrere kinder haben, sollte ihnen aufgefallen sein, das die auch in ihrer küche anwesend sind wenn ihre frau kocht.
finden sie das bedenklich und essen dann nichts?

vor allem. was ist denn so bedenklich?
bedenklicher finde ich es wenn der koch in der nase popelt und anschliessend mein schnitzel anfasst.
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gibt es dagegen - soweit mir bekannt - eigentlich nichts einzuwenden. Jeder im Betrieb ist dafür verantwortlich, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden, wobei die Gesamtverantwortung der Unternehmer trägt. Das Gesundheitszeugnis - zumindest in Bayern, andere Bundesländer habe ich keine Ahnung - ist eigentlich nur noch eine Farce. Früher waren hierfür noch entsprechende Untersuchungen notwendig, welche in regelmäßigen Abständen zu wiederholen waren. Heute ist es eigenlich nur noch eine Belehrung, welche ein Leben lang (ja, tatsächlich!) gilt.

Die Verantwortung entsprechend auf Hygiene zu achten wird auf die Unternehmer verlagert. Außerdem muß der Unternehmer seine Angestellten in regelmäßigen Abständen erneut belehren und sich diese Belehrung bestätigen lassen. Ob die Person ein Kind oder ein Erwachsener ist, ist dabei unerheblich. So dürfen z.B. bei Vereinsfeiern auch 12jährige mit Lebensmitteln hantieren (unter Aufsicht). Das entsprechende Gesundheitszeugnis muß natürlich vorhanden sein (ja ich meine die "Gesundheitsbelehrung"). Und die Erziehungsberechtigten müssen zugestimmt haben.

Und genau aus dieser Verantwortung heraus, lassen (verantwortungsbewußte) Unternehmer eben nicht jeden x-beliebigen in die Küche.

Ich persönlich würde mich mehr davor fürchten, wenn der Imbissbetreiber um die Ecke mal eben im Gebüsch hinterm Imbiss sein Würstchen anpackt und dann meine Würstchen einpackt.
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Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo meatknife,
Aufschluss darüber könnte die Eu-Vo 852/2004 geben. http://www.qgv.at/rechtsinfo/lebensmittelhygiene.htm
Solange das Kind allerdings nicht mit den Lebensmitteln oder mit den zur Verarbeitung notwendigen Bedarfsgegenständen in berührung kommt dürfte daran meiner Meinung nach nichts illegales sein.
Generell verboten ist der Aufenthalt in diesen Räumen für Personen, die z.B. an Durchfall erkrankt sind oder an infizierten Wunden leiden.
Allein der Aufenthalt Betriebsfremder in den Betriebsräumen dürfte eigentlich nicht zu beanstanden sein.

Viele Grüsse
karli
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

hab zwar nur mal kurz überflogen aber ich werfe mal das InfektionsSchutzGesetz (IfSG) ein.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

bin mir aber nicht sicher ob es damit direkt was zu tun hat!
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pOtH,
das Infektionsschutzgesetz soll in erster Linie die Verbreitung ansteckender Krankheiten verhindern. In diesem Rahmen sind auch die von nyctramp beschriebenen Belehrungen vorgeschrieben.
Die dort beschriebenen Krankheiten würden z.B. dazu führen:
Zitat:
Generell verboten ist der Aufenthalt in diesen Räumen für Personen, die z.B. an Durchfall erkrankt sind oder an infizierten Wunden leiden.

Einige ältere Vorschriften (z.B. Gesundheitspass, jährliche Stuhlprobenuntersuchungen etc.) waren früher im Bundesseuchengesetz geregelt.
Aber zum Glück gibt es bei uns ja keine Seuchen mehr! Geschockt
Ich wüsse aber auch sonst auf Anhieb nicht, warum sich das Kind dort nicht aufhalten sollte.

Viele Grüsse
karli
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

na dann werf ich mal die "kinderkrankheiten" ein die in kindergärten/schulen innerhalb von tagen ganze klassen niederstrecken können ABER es von der infektion bis zur erkrankung einige tage dauern kann in denen die viren/bakterien erstmal munter weiterverbreitet werden.

ich will sie mal beim metzger sehen wenn die fleischereifachkraft in der nase bohrt u. dann ihr mett/hack durch den fleischwolf jagt!

kinder haben meiner meinung nach nichts in küchen zu suchen wo dutzende ihr essen her bekommen, wenn die angestellten ihr kinder mitbringen dürfen ist es okay solange sie nicht in der küche sind, soll der chef doch einen raum bereitstellen in denen die kinder "rumwuseln" können.

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html absatz 6
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pOtH,
die von dir geschilderten Krankheiten im Kindergartenszenario würden ggfs. einen Aufenthalt der Erkrankten im Produktionsbereich für Lebensmittel untersagen.
Ein Kindergarten ist auch keine Gewerbliche Produktionsstätte für Lebensmittel.
Dabei handelt es sich in den meisten Fällen imho vermutlich auch nicht um Krankheiten, die über die Nahrungsaufnahme verbreitet werden.
Das Infektionsschutzgesetz betrifft im Zusammenhang mit der Produktion von Lebensmitteln meiner Ansicht nach nur Menschen, die tatsächlich mit der Verarbeitung von Lebensmitteln betraut sind.
Und die Geschichte mit der Nasenpoplerin ist sicher eklig aber hat mit Hygiene eigentlich nichts zu tun, denn vom Popelessen ist meines Wissens nach noch niemand erkrankt oder gestorben, obwohl besorgte Omas das den Kindern gelegentlich mal weismachen wollen.
Wie bereits beschrieben, kenne ich keine Vorschrift, die besagt, dass sich Betriebsfremde grundsätzlich nicht in den Produktionsräumen aufhalten dürfen.
Verantwortungsbewusste Unternehmer sollten sowas meiner Meinung nach Betriebsintern klären.

Viele Grüsse
karli
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
na dann werf ich mal die "kinderkrankheiten" ein die in kindergärten/schulen innerhalb von tagen ganze klassen niederstrecken können ABER es von der infektion bis zur erkrankung einige tage dauern kann in denen die viren/bakterien erstmal munter weiterverbreitet werden.


Es gibt auch Erwachsene, die "Kinderkrankheiten" bekommen. Und es gibt auch Erwachsene, die "Erwachsenenkrankheiten" mit Inkubationszeiten bekommen. Also dürfen auch Erwachsene nicht in die Küche?

Gruß,
moro
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Moro,
wenn diese Erwachsenen an infektiösen Krankheiten leiden dürfen sie sich laut Gesetz nicht in den Rämen aufhalten, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Das bedeutet imho, dass die Personen bereits erkrankt sein müssen. Ich denke, das ist während der Inkubationszeit nicht der Fall.
Im Infektionsschutzgesetz sind sogar gewisse Meldepflichtige Krankheiten Definiert.
In der Kindergartengeschichte dürfte die darin genannte Masern sicher relevant sein.
Die EU-Vo 852 schreibt:
Zitat:
Personen, die an einer Krankheit leiden, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, oder Träger einer solchen
Krankheit sind, sowie Personen mit beispielsweise infizierten Wunden, Hautinfektionen oder -verletzungen oder Diarrhöe
ist der Umgang mit Lebensmitteln und das Betreten von Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird,
generell verboten, wenn die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Kontamination besteht. Betroffene Personen,
die in einem Lebensmittelunternehmen beschäftigt sind und mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, haben
dem Lebensmittelunternehmer Krankheiten und Symptome sowie, wenn möglich, deren Ursachen unverzüglich zu
melden.

In der engsten Auslegung dieser Verordnung könnte es vielleicht bedeuten, das ein Mensch, der Karies hat nicht mehr mit Lebensmitteln hantieren darf, wenn er nicht für den nötigen Schutz sorgt. Ausrufezeichen Frage
Vermutlich sind deshalb in manchen Produktionsbetrieben bereits Mundschutz und Gummihandschuhe zur Betriebsinternen Vorschrift geworden.

Viele Grüsse
karli
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal der Nasenpopel:

Damit würde ich das Lebensmittel verunreinigen. Und das ist untersagt. Hier sind dann die Hygienebestimmungen nicht eingehalten worden.

Die Belehrung durch das Gesundheitsamt besagt eigentlich im Kern folgendes:

Es ist verboten, dass Sie krank arbeiten und Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie nicht krank arbeiten. Außerdem ist es Ihnen untersagt z.B. auf das Essen zu niesen (also auch Nasenpopel draufschmieren oder ähnliches). Da reicht auch schon Schweiß abwischen ... und mir fallen da sicherlich noch einige eklige Sachen ein.

Wie ernst die Betriebe es jeweils nehmen ist zum Teil eine Frage der Einstellung der Firmen. In einem Großbetrieb würde ich es für sinnvoll halten mit Mundschutz und Mütze zu arbeiten. Das Schiffchen auf dem Kopf in Hamburgerbuden halte ich für nicht hilfreich. Wenn beim Metzger oder in der Imbissbude alle mit Mundschutz rumliefen hätte ich ernsthafte Bedenken.

Ob jetzt Kinder in der Küche rumlaufen oder nicht ist dabei m.E. immer noch vollkommen irrelevant, solange die Hygienevorschriften eingehalten werden. Und dafür sind die Erwachsenen verantwortlich.
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