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Verfasst am: 25.06.06, 22:22 Titel: Handschriftliche Quittung in einer Gaststätte nicht erlaubt?
Guten Abend,
bisher konnte ich in Google dieses Thema betreffend noch nichts finden,
daher wende ich mich an dieses Forum.
Und zwar geht es wie im Titel schon beschrieben um eine Handschriftlich ausgestellte Quittung.
Geschehen:
Kunde A und Kunde B kamen heute in unsere Gaststätte,
nach der Bewirtung durch unser Team,
verlangte Kunde A eine Quittung/Rechnung ohne besonderen Wunsch.
Natürlich stellte unser Team diese Quittung aus,
Kunde A sagte nach Übergabe der Quittung folgenden Satz:
Zitat:
Vielen Dank für die Quittung, wir werden Sie nun verklagen weil Handschriftliche Quittungen seit 2 Jahren nicht mehr ausgestellt werden dürfen.
Kunde A gab uns seine Visitenkarte und sprach nachfolgend
Zitat:
Wenn die Cheffin wieder im Haus ist soll Sie sich bitte bei mir melden.
Meine These:
Für mich klingt dies nach Bauernfang, auf der Visitenkarte steht auch was
von einer Marketing Consulting Firma,
ich bin derzeit im 2. LJ und habe selbst schon dutzende Quittungen Handschriftlich ausgestellt und bisher auch noch keinerlei Probleme damit gehabt.
Meine Frage:
Ist dies wie ich bereits Vermute Bauernfang, wenn ja kann man dagegen Rechtlich vorgehen (bsp: Unterlassungsklage, Hausverbot, Nötigung, Erpressung) oder ist dies tatsächlich ein Fehlverhalten unsererseits und wir müssen mit einer Klage rechnen?
Ich finde da aber nichts über das zu verwendende Schreibgerät.
Zitat:
Ist dies wie ich bereits Vermute Bauernfang, wenn ja kann man dagegen Rechtlich vorgehen (bsp: Unterlassungsklage, Hausverbot, Nötigung, Erpressung) oder ist dies tatsächlich ein Fehlverhalten unsererseits und wir müssen mit einer Klage rechnen?
Nur weil sich jemand irrt oder einen doofen Scherz macht, muß er nicht gleich für 20 Jahre ins Zuchthaus. Hausverbot kann ein Wirt im Prinzip jedem erteilen, wenn er Lust dazu hat.
da hatte sich auf jeden fall was geändert, nämlich die formvorschriften, was auf einer rechnung alles enthalten sein muss. rechnungsbetrag brutto/netto, mwst ausgewiesen, steuernummer, rechnungsnummer, etc.
aber dass man das nicht handschriftlich machen darf, wundert mich jetzt doch sehr. es gibt. m.E. keine vorschrift, die einen zwingt, eine elektronische kasse zu haben.
ich hab mal gegoogelt und rausgefunden, dass es wohl tatsächlich so ist, dass man eine maschinelle rechnung benötigt. als einfacher wirt, der keinen PC inner gaststätte hat, muss man den gast dann wohl um die anschrift bitte, um ihm die rechnung dann zuzuschicken, denn diese muss ja auch die korrekte anschrift des speisenden enthalten.
wie genau muss so eine rechnung denn dann aussehen in bezug auf das verzehrte?
würde reichen es nach "speisen" und "getränken" zu ordnen, oder müßte man ganz exakt z.b. 3x weizen 0,5l, 5x pils 0,3l, 1x schweinsbraten, 1x wiener schnitzel, 2x caesars salad, 1x extra portion ketchup (ironie lässt grüßen) schrieben?
Maschinell erstellte Rechnungen verlangt die Einkommensteuerrichtlinie (R 21), sofern Bewirtungsrechnungen als betriebliche Aufwendungen anerkannt werden sollen. Sprich: Ohne eine Rechnung, die den Anforderungen der Einkommensteuerrichtlinie entspricht, wirds nix mit dem Abzug! Dazu gehört u.a. auch, dass Speisen, Getränke etc. einzeln aufgeführt sind.
Die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung zwischen Unternehmern ist im §14 UStG Abs. 2 Nr. 2 festgelegt, und zwar "innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung".
Wer also Gäste zu Geschäftsessen bewirten will, kommt um die Registrierkasse nicht herum
Was die "Klageandrohung" im konkreten Fall betrifft, dürfen hier leider keine Einschätzungen abgegeben werden - siehe Rechtsberatungsverbot, näheres in unserer Juriquette.
Dazu gehört u.a. auch, dass Speisen, Getränke etc. einzeln aufgeführt sind.
also doch wirklich ganz exakt. wie macht man es z.b. in gaststätten, wo mit deckeln gearbeitet wird, viel los ist und der gast selber nicht mehr weiss, was alles bestellt wurde?
was kann einem passieren, wenn man sich weigert eine rechnung auszustellen?
was passiert, wenn diese rechnung falsch ausgestellt wurde, z.b. handschriftlich?
was kann einem passieren, wenn man sich weigert eine rechnung auszustellen?
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.
Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::
was passiert, wenn diese rechnung falsch ausgestellt wurde, z.b. handschriftlich?
Auch da muss ich etwas spekulieren: Zunächst einmal wird der "Geschätsesser" Schwierigkeiten haben, den Beleg vom Finanzamt anerkannt zu bekommen. Er hat Anspruch auf einen korrekten Beleg und kann bestimmt den zur Ausstellung Verpflichteten für evtl. Nachteile haftbar machen.
Invanhoe190 hat folgendes geschrieben::
gaststätten, wo mit deckeln gearbeitet wird, viel los ist und der gast selber nicht mehr weiss, was alles bestellt wurde?
gaststätten, wo mit deckeln gearbeitet wird, viel los ist und der gast selber nicht mehr weiss, was alles bestellt wurde?
eher untypisch für Geschäftsessen, oder?
dazu, nein anscheinend nicht, wir sind eine Gaststätte auf einem Campingplatz,
wir haben im durchschnitt zum Mittagstisch also zwischen 11:30 und 13:30 Uhr ca: 150 Gäste zu versorgen und da können wir nicht mit einer Kasse arbeiten wir haben noch den guten alten Stift und Block;
und dies aus 2 Gründen
1. Eine Aufwendige Kasse ist Finanziell nicht tragbar da Saisonalles Geschäft
2. Würde die Übersicht verloren gehen, da wir Thekenkunden, Laufkunden am Fenster und Tischkunden haben.
was sich jedoch derzeit herausgestellt hat ist das Kunde A; kurz nach dem Vorfall, eine Forderung an uns gestellt hat, wir können diese Forderung keinerlei Verbindlichkeit zu Ordnen und nehmen nun den Verdacht an das dies eine Art, zahlen Sie sonst Klagen wir Spiel ist/wird.
Aber auch das mal wieder nur Vermutungen ohne feste Beweise, aber das ganze ist halt schon sehr merkwürdig.
jo, frag mal nen anwalt. das kostet gar nicht die welt, 50 euro vielleicht und du bist auf der sicheren seite. lass ihnnen brief zurückschreiben, vielleicht 100-150 euro und vielleicht haste dann schon ruhe.
najo, jetzt aber wirklich nochmal die profane frage, was passiert, wenn man als wirt und der gast ebenso nicht mehr weiss, was man verzehrt hat. muss j anicht das klassische 2 gerichte, 4 getränke sein, sondenr kann sich ja auch was hinziehen.
geschäftsleute treffen sich ja auch nicht nur zu geschäftsessen, jeder vorsteuerabzugsberechtigte will ja ne rechnung, den grund wird er dann schon passend eintragen.
Hmmm sehr Interessant,
wir haben nur Hanschrieftliche Quittungen ,weil keine Kasse vorhanden und sich auch nicht lohnen würde.
Auf meinen steht immer drauf was er verzehrt hatt,meine Unterschrieft ,Steuernummer.
Nur es kommt auch auf den Betrag an .
Bis 100 € reicht ein normaler Quittungsblock,alles was drüber ist bedarf einer Richhtigen Quittung mit Anschrift ,Name Steuernummer und was der Kunde verzehrt hat.
Sonst bekommt er vom Finanzamt nichts wieder.
können sie den unterschied zwischen "rechnung" und "quittung" nochmal erklären? ich kann dem nicht folgen. bewirtung und essen&trinken ist auch was anderes?
es gibt eine 100,- € grenze, ja, was ist da pflicht und was kommt bei beträgen über 100,- € an weiteren angaben dazu?
es sind also auch handschriftliche quittungen möglich, die zum vorsteuerabzug berechtigen. muss auf diesen quittungen auch alles verzehrte einzeln aufgeführt sein oder würde getränke 13,80 € und speisen 24,50 € reichen?
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