Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Handschriftliche Quittung in einer Gaststätte nicht erlaubt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Handschriftliche Quittung in einer Gaststätte nicht erlaubt?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Daniel Rona
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Nettgendorf

BeitragVerfasst am: 25.06.06, 22:22    Titel: Handschriftliche Quittung in einer Gaststätte nicht erlaubt? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

bisher konnte ich in Google dieses Thema betreffend noch nichts finden,
daher wende ich mich an dieses Forum.

Und zwar geht es wie im Titel schon beschrieben um eine Handschriftlich ausgestellte Quittung.

Geschehen:

Kunde A und Kunde B kamen heute in unsere Gaststätte,
nach der Bewirtung durch unser Team,
verlangte Kunde A eine Quittung/Rechnung ohne besonderen Wunsch.

Natürlich stellte unser Team diese Quittung aus,
Kunde A sagte nach Übergabe der Quittung folgenden Satz:

Zitat:
Vielen Dank für die Quittung, wir werden Sie nun verklagen weil Handschriftliche Quittungen seit 2 Jahren nicht mehr ausgestellt werden dürfen.


Kunde A gab uns seine Visitenkarte und sprach nachfolgend

Zitat:
Wenn die Cheffin wieder im Haus ist soll Sie sich bitte bei mir melden.


Meine These:

Für mich klingt dies nach Bauernfang, auf der Visitenkarte steht auch was
von einer Marketing Consulting Firma,
ich bin derzeit im 2. LJ und habe selbst schon dutzende Quittungen Handschriftlich ausgestellt und bisher auch noch keinerlei Probleme damit gehabt.

Meine Frage:

Ist dies wie ich bereits Vermute Bauernfang, wenn ja kann man dagegen Rechtlich vorgehen (bsp: Unterlassungsklage, Hausverbot, Nötigung, Erpressung) oder ist dies tatsächlich ein Fehlverhalten unsererseits und wir müssen mit einer Klage rechnen?

Mit freundlichem Gruß, Daniel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.06.06, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gemeint sind vermutlich nicht Quittungen, sondern Rechnungen. Darüber gibt es ein paar Formvorschriften:

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3956778_N9590_L20_D0_I636.html

Ich finde da aber nichts über das zu verwendende Schreibgerät.

Zitat:

Ist dies wie ich bereits Vermute Bauernfang, wenn ja kann man dagegen Rechtlich vorgehen (bsp: Unterlassungsklage, Hausverbot, Nötigung, Erpressung) oder ist dies tatsächlich ein Fehlverhalten unsererseits und wir müssen mit einer Klage rechnen?


Nur weil sich jemand irrt oder einen doofen Scherz macht, muß er nicht gleich für 20 Jahre ins Zuchthaus. Hausverbot kann ein Wirt im Prinzip jedem erteilen, wenn er Lust dazu hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Daniel Rona
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Nettgendorf

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

danke für die fixe Antwort, hab mir den Link auch gerade schon durchgelesen.

Blicke da jedoch noch immer nicht ganz durch.

Ich meld mich nochmal später, werd mir nochmal ein aktuelles UStG Organisieren und da mal durch blättern.

Danke, Daniel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

da hatte sich auf jeden fall was geändert, nämlich die formvorschriften, was auf einer rechnung alles enthalten sein muss. rechnungsbetrag brutto/netto, mwst ausgewiesen, steuernummer, rechnungsnummer, etc.

aber dass man das nicht handschriftlich machen darf, wundert mich jetzt doch sehr. es gibt. m.E. keine vorschrift, die einen zwingt, eine elektronische kasse zu haben.

vielleicht kann der moderator hier was zu sagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Daniel Rona
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Nettgendorf

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, das wär eventuell hilfreich, hab nämlich noch nix weiter dazu gefunden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab mal gegoogelt und rausgefunden, dass es wohl tatsächlich so ist, dass man eine maschinelle rechnung benötigt. als einfacher wirt, der keinen PC inner gaststätte hat, muss man den gast dann wohl um die anschrift bitte, um ihm die rechnung dann zuzuschicken, denn diese muss ja auch die korrekte anschrift des speisenden enthalten.

wie genau muss so eine rechnung denn dann aussehen in bezug auf das verzehrte?

würde reichen es nach "speisen" und "getränken" zu ordnen, oder müßte man ganz exakt z.b. 3x weizen 0,5l, 5x pils 0,3l, 1x schweinsbraten, 1x wiener schnitzel, 2x caesars salad, 1x extra portion ketchup (ironie lässt grüßen) schrieben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei Hintergrundinfos:

Maschinell erstellte Rechnungen verlangt die Einkommensteuerrichtlinie (R 21), sofern Bewirtungsrechnungen als betriebliche Aufwendungen anerkannt werden sollen. Sprich: Ohne eine Rechnung, die den Anforderungen der Einkommensteuerrichtlinie entspricht, wirds nix mit dem Abzug! Dazu gehört u.a. auch, dass Speisen, Getränke etc. einzeln aufgeführt sind.

Die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung zwischen Unternehmern ist im §14 UStG Abs. 2 Nr. 2 festgelegt, und zwar "innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung".

Wer also Gäste zu Geschäftsessen bewirten will, kommt um die Registrierkasse nicht herum Winken

Was die "Klageandrohung" im konkreten Fall betrifft, dürfen hier leider keine Einschätzungen abgegeben werden - siehe Rechtsberatungsverbot, näheres in unserer Juriquette.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dazu gehört u.a. auch, dass Speisen, Getränke etc. einzeln aufgeführt sind.

also doch wirklich ganz exakt. wie macht man es z.b. in gaststätten, wo mit deckeln gearbeitet wird, viel los ist und der gast selber nicht mehr weiss, was alles bestellt wurde?

was kann einem passieren, wenn man sich weigert eine rechnung auszustellen?

was passiert, wenn diese rechnung falsch ausgestellt wurde, z.b. handschriftlich? Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::
was kann einem passieren, wenn man sich weigert eine rechnung auszustellen?


Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.

Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::
was passiert, wenn diese rechnung falsch ausgestellt wurde, z.b. handschriftlich?


Auch da muss ich etwas spekulieren: Zunächst einmal wird der "Geschätsesser" Schwierigkeiten haben, den Beleg vom Finanzamt anerkannt zu bekommen. Er hat Anspruch auf einen korrekten Beleg und kann bestimmt den zur Ausstellung Verpflichteten für evtl. Nachteile haftbar machen.

Invanhoe190 hat folgendes geschrieben::
gaststätten, wo mit deckeln gearbeitet wird, viel los ist und der gast selber nicht mehr weiss, was alles bestellt wurde?


eher untypisch für Geschäftsessen, oder? Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Daniel Rona
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Nettgendorf

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Vielen Antworten.

Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::

Invanhoe190 hat folgendes geschrieben::
gaststätten, wo mit deckeln gearbeitet wird, viel los ist und der gast selber nicht mehr weiss, was alles bestellt wurde?

eher untypisch für Geschäftsessen, oder? Winken



dazu, nein anscheinend nicht, wir sind eine Gaststätte auf einem Campingplatz,
wir haben im durchschnitt zum Mittagstisch also zwischen 11:30 und 13:30 Uhr ca: 150 Gäste zu versorgen und da können wir nicht mit einer Kasse arbeiten wir haben noch den guten alten Stift und Block;

und dies aus 2 Gründen

1. Eine Aufwendige Kasse ist Finanziell nicht tragbar da Saisonalles Geschäft
2. Würde die Übersicht verloren gehen, da wir Thekenkunden, Laufkunden am Fenster und Tischkunden haben.

was sich jedoch derzeit herausgestellt hat ist das Kunde A; kurz nach dem Vorfall, eine Forderung an uns gestellt hat, wir können diese Forderung keinerlei Verbindlichkeit zu Ordnen und nehmen nun den Verdacht an das dies eine Art, zahlen Sie sonst Klagen wir Spiel ist/wird.

Aber auch das mal wieder nur Vermutungen ohne feste Beweise, aber das ganze ist halt schon sehr merkwürdig.

MfG Daniel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Daniel Rona hat folgendes geschrieben::
das ganze ist halt schon sehr merkwürdig.


Diesen Eindruck kann ich aus der Ferne nur bestätigen - empfehle dringend, einen Anwalt hinzuzuziehen. Alles Gute!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

jo, frag mal nen anwalt. das kostet gar nicht die welt, 50 euro vielleicht und du bist auf der sicheren seite. lass ihnnen brief zurückschreiben, vielleicht 100-150 euro und vielleicht haste dann schon ruhe.


najo, jetzt aber wirklich nochmal die profane frage, was passiert, wenn man als wirt und der gast ebenso nicht mehr weiss, was man verzehrt hat. muss j anicht das klassische 2 gerichte, 4 getränke sein, sondenr kann sich ja auch was hinziehen.

geschäftsleute treffen sich ja auch nicht nur zu geschäftsessen, jeder vorsteuerabzugsberechtigte will ja ne rechnung, den grund wird er dann schon passend eintragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Crun
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 13:31    Titel: Quittungen Antworten mit Zitat

Hmmm sehr Interessant,
wir haben nur Hanschrieftliche Quittungen ,weil keine Kasse vorhanden und sich auch nicht lohnen würde.
Auf meinen steht immer drauf was er verzehrt hatt,meine Unterschrieft ,Steuernummer.
Nur es kommt auch auf den Betrag an .
Bis 100 € reicht ein normaler Quittungsblock,alles was drüber ist bedarf einer Richhtigen Quittung mit Anschrift ,Name Steuernummer und was der Kunde verzehrt hat.
Sonst bekommt er vom Finanzamt nichts wieder.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

können sie den unterschied zwischen "rechnung" und "quittung" nochmal erklären? ich kann dem nicht folgen. bewirtung und essen&trinken ist auch was anderes?

es gibt eine 100,- € grenze, ja, was ist da pflicht und was kommt bei beträgen über 100,- € an weiteren angaben dazu?

es sind also auch handschriftliche quittungen möglich, die zum vorsteuerabzug berechtigen. muss auf diesen quittungen auch alles verzehrte einzeln aufgeführt sein oder würde getränke 13,80 € und speisen 24,50 € reichen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt hierzu ein recht informativen Artikel bei der IHK Stuttgart.

Hier mal der Link für alle die es interessiert:

http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperschaftssteuer/Bewirtungskosten.jsp
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.