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Verfasst am: 16.08.06, 20:06 Titel: Halbes Arbeitslosengeld wegen Gesellenprüfung zur Monatsmitt
Hallo, ich hab' da mal eine Frage: Am 15.Juli habe ich meine Gesellenprüfung gemacht wodurch ich vorerst arbeitslos wurde.
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes wurde der letzte Kalendermonat genommen, in dem ich natürlich nur ein halbes Gehalt von der Firma erhalten habe, da ich ja auch nur einen halben Monat gearbeitet habe.
Ich glaube nicht, dass es so richtig ist, dass ich weil ich mitten im Monat arbeitslos wurde deutlich weniger Arbeitslosengeld bekomme.
Hat jemand Ratschöäge für mich? Ggfs. suche ich Vorlagen um Widerspruch einzulegen.
Vielen Dank im Voraus
Wenn das Ganze dann auch noch nach den Regeln des Forums formuliert wird, kommt vielleicht auch eine passende Antwort _________________ Ach, dumme Antworten sind übrigens rein zufällig und auf einen Fehler in der Speicherverwaltung zurückzuführen
Verfasst am: 16.08.06, 21:15 Titel: Re: Halbes Arbeitslosengeld wegen Gesellenprüfung zur Monats
JuliaD. hat folgendes geschrieben::
Ggfs. suche ich Vorlagen um Widerspruch einzulegen.
Vielen Dank im Voraus
Absender:
Name ........................................................
Straße .......................................................
PLZ/Ort .....................................................
Kunden-Nummer
...................................................................
An
..........................................................
..........................................................
..........................................................
..........................................................
.............................[Ort], den ...........................[Datum]
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .........................................................
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen Ihren Bescheid über .........................................
vom ...................................., mir zugegangen am ....................................,
lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes wurde der letzte Kalendermonat genommen, in dem ich natürlich nur ein halbes Gehalt von der Firma erhalten habe, da ich ja auch nur einen halben Monat gearbeitet habe.
Richtig wäre dagegen folgendes gewesen:
1. Zuerst wird das sozialversicherungspflichtige Einkommen der letzten 12 Monate bestimmt. Im Jahr 2005 waren dies maximal 5200 Euro pro Monat = 62400 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird durch die Tage des Bemessungszeitraums gleich 365 Tage geteilt. (nach § 131 SGB III). Das ergibt das tägliche Bemessungsentgelt.
2. Von diesem werden 21% Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Das ergibt das tägliche Leistungsentgelt.
3. Vom Leistungsentgelt werden 60% bzw. 67% (mit Kind) berechnet. Dies ergibt den täglichen Leistungssatz. Dieser ist auch der tägliche Zahlbetrag, sofern keine Abzüge an andere Berechtigte abgezweigt werden.
4. Der tägliche Zahlbetrag wird für 30 Tage pro vollem Monat ausgezahlt. Das ist nun der monatliche Zahlbetrag. (nach § 134 SGB III)
Mit freundlichen Grüßen
.......................................[Datum] .......................................[Unterschrift] _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Verfasst am: 16.08.06, 22:23 Titel: Re: Halbes Arbeitslosengeld wegen Gesellenprüfung zur Monats
JuliaD. hat folgendes geschrieben::
Ich glaube nicht, dass es so richtig ist, dass ich weil ich mitten im Monat arbeitslos wurde deutlich weniger Arbeitslosengeld bekomme.
Hallo JuliaD, ich glaube nicht, dass nur dieses halbe Monatsgehalt als Grundlage genommen wurde, sondern auch das Lehrlingsentgelt und das ist nun mal nicht so hoch.
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 742 Wohnort: im Norden
Verfasst am: 17.08.06, 06:58 Titel:
Meine Gesellenprüfung ist zwar schon gut zehn Jahre her, aber bei mir war es so:
Das Arbeitlosengeld wurde weder nach dem Lehrlingslohn, noch nach dem letzten Arbeitsmonat berechnet, sondern nach dem was ich als Junggeselle verdient hätte.
Mein Chef hat mir ein Schreiben gegeben, in dem stand was ich als Junggeselle bei ihm verdient hätte. Damit bin ich zum Arbeitsamt und danach wurde das Arbeitslosengeld berechnet.
Kann aber gut sein das diese Regelung schon längst wieder veraltet ist.
mfg _________________ Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 17.08.06, 08:40 Titel:
wood-designer hat folgendes geschrieben::
Meine Gesellenprüfung ist zwar schon gut zehn Jahre her, aber bei mir war es so:
Das Arbeitlosengeld wurde weder nach dem Lehrlingslohn, noch nach dem letzten Arbeitsmonat berechnet, sondern nach dem was ich als Junggeselle verdient hätte.
Mein Chef hat mir ein Schreiben gegeben, in dem stand was ich als Junggeselle bei ihm verdient hätte. Damit bin ich zum Arbeitsamt und danach wurde das Arbeitslosengeld berechnet.
Kann aber gut sein das diese Regelung schon längst wieder veraltet ist.
mfg
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem letzten Lehrlingslohn. Auch nach bestandener Prüfung.
Aber frage mal, ob Kindergeld noch möglich ist.
Meine Gesellenprüfung ist zwar schon gut zehn Jahre her, aber bei mir war es so:
Das Arbeitlosengeld wurde weder nach dem Lehrlingslohn, noch nach dem letzten Arbeitsmonat berechnet, sondern nach dem was ich als Junggeselle verdient hätte.
Das ist meines Wissens mit den ganze Reformen auch entfallen.
Die meisten die davon betroffen sind werden aber dann einen ergänzenden ALG2 Anspruch haben
MfG
Matthias
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