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Betreungsunterhalt

 
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Karl
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 10:55    Titel: Betreungsunterhalt Antworten mit Zitat

mein Problem ist folgendes:
ich bin jetzt 5,5 Jahre verheiratet.
wir haben eine 4,5 jährige Tochter.
meine Frau ist vor 11 Monaten als ich einige Tage beruflich unterwegs war wegen eines Mannes ausgezogen und hat unsere Tochter mitgenommen. Die kleine ist ganztags im Kindergarten (8:00 bis 17:00) Uhr. Am Wochenende hole ich Sie am Freitagnachmittag ab
und bringe Sie Montag früh wieder in die KiTa. Whärend der Woche holt meine Mutter die Kleine morgens bei meiner Frau ab und bringt Sie in den Kindergarten da meine Frau nicht aufstehen will. (Sie geht abends meistens lange (ca. 5:00 Uhr morgens) mit Ihren Freundinnen in die Disko. Whärend der Woche ist meine Tochter meistens noch 2 - 3 Abende bei mir (ich hole sie dann um 5:00 von der KiTa ab ) da meine Frau Verabredungen hat. Nachts passen wechselnde Freundinnen meiner Frau auf die Kleine auf.
Ich zahle derzeit knapp 2000 Euro Trennungs und Kindesunterhalt obwohl ich den Großteil der Kosten für die Kleine bezahle.

Ich habe jetzt die Scheidung eingereicht. Meine Frau möchte Betreuungsunterhalt obwohl Sie das Kind de fakto nur sehr wenig betreut und mir meine Anwältin gesagt hat das der Auszug mit dem Kind ohne mein Einverständniß eigentlich strafbar war (Kindesentziehung), ich aber trotz aller dieser Umstände in einen Unterhaltsprozeß wahrscheinlich zur Zahlung des vollen Betreungsunterhaltsunterhalts verurteilt werde.
Meine Tochter weint immer wenn ich Sie abends zu Ihrer Mutter bringe, sie will unbedingt beim Papa (Oma) wohnen.

Meine Frage:
Hat meine Anwältin recht, das wäre doch unter diesen Umständen sehr ungerecht und auch nicht im Sinne meiner Tochter.

Vielen Dank für eure hoffentlich hilfreichen Antworten
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 12:27    Titel: Re: Betreungsunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo Karl,

schon mal daran gedacht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter mit den von Dir geschilderten Verhältnissen bei Deiner Frau geltend zu machen. Es dürfte dann wohl eher dem Kindeswohl entsprechen, wenn die Tochter ständigbei Dir lebt, anstatt von wechselnden Bezugspersonen betreut zu werden.

Dann erledigt sich die Frage nach dem Betreuungsunterhalt von selbst.

Ansonsten musst Du davon ausgehen, dass Du Deine Frau mindest bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Deiner Tochter keiner Beschäftigung nachzugehen braucht. Spätestens mit der Einschulung dürfte ja keine dauerhafte Betreuung in der jetzigen Form mehr gegeben sein.

Gruß Hans
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Karl
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 14:21    Titel: Re: Betreungsunterhalt Antworten mit Zitat

Meine Anwältin sagt das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist ohne ganz schwerwiegende Verfehlungen eines Elternteils ausichtslos.

Meine Frau (28 Jahre) denkt natürlich gar nicht daran am jetzigen Zustand etwas zu ändern.
Dann hätte Sie ja Ihr tolles Leben nicht mehr. Bis Nachmittags schlafen, dann Shopping und nachts ausgehen. 2000 Euro + Kindergeld + kostenloser KiTa (da offiziell alleinerziehend ). Und das fast ohne Gegenleistung.
Wenn Sie arbeitet, (keine Ausbildung) hat Sie wesentlich weniger und könnte Ihr
Luxusleben nicht mehr führen.
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:54    Titel: Re: Betreungsunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo Karl,

noch nicht das Sorgerecht, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist weniger als das Sorgerrecht. Erscheint mir aber in diesem Fall angebracht. Du solltest auf jeden Fall einmal das Jugendamt auf die Problematik anssprechen.

Das ist auch von den Kosten nicht so wild. Überleg doch einfach mal, wenn Du durch die Übertragung des Aufenthaltsbestimungsrechts den Untrhaltsanspruch Deinter Frau zu Fall bringst, sparst Du jeden Monat - schätze ich jetzt bei Deinen Angaben - rund 1.700,00 EUR.

Das Wohl Deiner Tochter sollte es Dir ebenfalls wert sein, einen Versuch zu unternehmen. Wenn Du es nicht versuchts, wirst du es auch nicht bekommen. Und was willst Du später Deinter Tochter erzählen, wenn Sie Dich danach fragt, warum sie nicht bei Papa (Oma) bleiben durfte?

Gruß Hans
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