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Produkttester per Telefon

 
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kraehenbein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 14:24    Titel: Produkttester per Telefon Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgenden Fall habe ich beizutragen und bin auf Antworten gespannt:

Herr Sorglos wird im November 2005 von einer netten Damen am Telefon dazu überredet, Produkttester für das Konsumforschungsinstitut I zu werden. Es wird ihm zugesagt, daß es sich bei den Produkten um hochwertige Artikel namhafter Hersteller mit einem Gegenwert von 50 EUR handelt. Diese würden per Post monatlich zugeschickt werden. Herr Sorglos hätte lediglich die Versandkosten von 19 EUR zu tragen, welche vierteljährlich abgebucht werden würden. Herr Sorglos stimmt zu und gibt der sehr netten Dame auch gleich seine Kontoverbindung.

2 Wochen später bekommt Herr S. eines der versprochenen Pakete und ein auf den November zurückdatiertes Teilnehmerzertifikat. Beim Öffnen kommt die Ernüchterung: Es befinden sich nicht die versprochenen Markenartikel in der Testbox, sondern nur minderwertige Ware, deren angeblicher Gesamtwert von 50 EUR sehr zweifelhaft ist.

Herr S. ist verstimmt, denkt sich aber, daß er von dem Vertrag wegen des Ablaufs der 14-tägigen Widerspruchsfrist nicht mehr zurücktreten kann. Mit dem nächsten Paket einen Monat später verhält es sich ähnlich. Herr S. wird nun mißtrauisch und recherchiert im Internet. Dabei findet er heraus, daß es sich bei diesem Institut anscheinend um ein unseriöses Unternehmen handelt. Betroffene berichten, daß sie ebenfalls anstatt der versprochenen Markenprodukte hauptsächlich minderwertig Waren erhalten haben. Anfragen bei den wenigen Herstellern z.B. namhafter Schokoriegel hätten ergeben, daß I keine Aufträge dieser Art von den Firmen erhalten hätte.

Herr Sorglos schickt im Januar 2006 per Einschreiben eine Kündigung an I, in dem er mitteilt, daß er vom Vertrag wegen Nichteinhaltung zurücktritt. Da er Zweifel hat, ob nicht vielleicht doch ein rechtsgültiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und er die Zusage über die Markenartikel nicht beweisen kann, schreibt er auch, daß die Forderung des Instituts für die ersten drei Pakete von ihm mit dem schon abgebuchten Betrag von 57 EUR beglichen seien. Eine Rückabwicklung ist von seiner Seite nicht mehr möglich, da er den Paketinhalt weggeworfen hat. Er entzieht die Einzugsermächtigung und gibt dem Unternehmen 14 Tage Zeit, seinem Rücktritt zu widersprechen.

Es kommt keine Antwort von I, nur die Empfangsbestätigungskarte zeigt S, daß der Brief angekommen ist. Allerdings schickt I auch keine Pakete mehr an S. Somit geht S davon aus, daß die Sache sich erledigt hat.

Im März 2006 und Mai 2006 kommen zwei Mahnung von I , die S. ignoriert. August 2006 kommt nun ein Schreiben vom Inkassounternehmen D. , daß angeblich ausstehende Gelder bei S für I eintreiben soll.

Frage:

1.) Ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen?
2.) Ist der Rücktritt S. vom Vertrag aufgrund der Schlechterfüllung durch I (Schrott statt Marke) im Januar 2006 gültig?
3.) I. antwortet nicht und schickt auch keine Pakete mehr - darf S. dies als Zustimmung zu seinem Rücktritt interpretieren? Was ist mit dem Vertrag - aufgehoben oder nichtig?
4.) Soll S. dem Inkassounternehmen D. bzw. I. einen Brief mit Widerspruch schicken?

Ich bin auf Antworten sehr gespannt.
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stylish-ovi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag!!

Also zunächst: Scheint ja wirklich kein seriöses Unternehmen zu sein...
Wenn man wegen irgendwas unaufgefordert am Telefon voll gelabert wird und auch noch was bezahlen soll, ist immer Vorsicht geboten!

Das mit dem Vertrag ist ganz schön vertrackt. Was jetz genau wessen Pflichten sind, is nicht ganz klar. Dies ist kein Kaufvertrag. Wäre dem so, steht der Gewährleistungspflicht und damit dem Rücktrittsrecht (nach Frist und Nacherfüllung) nichts im Weg. Allerdings ist hier nicht ganz klar, was eigentlich die vertragliche Pflicht des S gewesen ist.
Ich denke folgendes: Unabhängig vom Inhalt des Vertrages liegt hier eine Kündigung vor. Es wurde eine Frist gesetzt und die ist verstrichen. Allerdings ist den AGB des Unternehmens zu entnehmen, welche Kündigungsfrist zu beachten ist. Für diese Zeit sind dann die Portokosten von dem S weiter zu zahlen. Allerdings müssen dann auch die Päckchen weiter kommen.

Wenn S sich auf einen Rechtsstreit mit I und D einlassen will, dann rate ich dringend zu anwaltlicher Hilfe. Wenn die Unternehmen tricksen, dann auch richtig. Ausserdem steht die Frage nach den AGBs im Raum. Ich kann nicht sagen, ob und wie weit die Bestandteil des Vertrages geworden sind, und vor allem nicht, wie die ganue aussehen.
Vielleicht weiss da einer der Forumskollegen noch mal Rat.

Gruß

Ovi
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<-- Student: Aussagen mit Vorsicht zu genießen

Bei Risiken und Nebenwirkungen: Arzt oder Anwalt
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kraehenbein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ovi,

daß das ein unseriöser Laden ist, sei mal dahingestellt... Ist ziemlich offensichtlich. Winken Mich interessiert der juristische Sachverhalt, da dies wirklich sehr vertrackt zu sein scheint...

In den AGB steht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Somit hätte S. erst zum Mai 2006 kündigen dürfen. Allerdings bekam S. was Anderes geschickt als ihm zuegsagt worden ist. Wobei dies schwer beweisbar ist, da nix Schriftliches festgehalten wurde. Somit stelle ich mir die Frage, ob S. nun ein Rücktrittsrecht wegen Schlechterfüllung hatte oder nicht. Sprich: Ist der Vertrag nun noch gültig oder nicht?

Angenommen, es gäbe dieses Kündigungsschreiben nicht, so hätte S. spätestens ab dem Ausbleiben des vierten Pakets eine Recht auf Rücktritt aufgrund der Nichterfüllung durch I.. Da I. nicht geliefert hat, kann I. auch kein Anspruch auf weitere Zahlungen haben, die es durch D. versucht einzutreiben.

Es ist sehr unwahrscheinlich, daß S. eine gerichtliche Auseinandersetzung mit I. anstreben wird. Auch umgekehrt ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering (z.B. durch gerichtlichen Mahnbescheid), da I. folgendes beweisen müßte:

a) es ist tatsächlich ein gültiger Vertrag mit S. zustande gekommen (I. hat gerichtlich untersagt bekommen, Kunden in Deutschland zu werben und zog ins Ausland um, um von dort zu werben und Spuren zu verwischen),
b) es wurden weitere Pakete nach Nummer drei an S. verschickt.

Ebenfalls würde sich I. plötzlich damit konfrontiert sehen, daß S. die Aussagen von anderen Geschädigten vor Gericht zitieren könnte, was seiner Glaubwürdigkeit vor Gericht nicht zuträglich wäre.

Gruß zurück,
K.
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stylish-ovi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Also ich gehe doch mal stark davon aus, dass der Vertrag dann ab spätestens Mai 06 gekündigt ist. Die Kündigungserklärung ist abgegeben und (nachweislich) zugegangen.
Ab diesem Zeitpunkt sind die Ansprüche des Unternehmens offenkundig unbegründet.

Was den Rest betrifft: großes Rätselraten. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, was in dem Telefongespräch genau vereinbart wurde und ob sich das beweisen lässt.
Die Tatsache, dass es sich um ein "Produktforschungsinstitut" handelt, legt die Vermutung nahe, das es auch um Profuktforschung ging. Dass von "Markenware" die Rede war, klingt natürlich toll, aber es sieht für den obj. Betrachter so aus:
I sagt: Du gibst mir Geld für Porto und ich schicke dir Proben
S versteht: Ich gebe dir Porto und kriege Markenware geschenkt

Problematisch.

Außerdem: Wenn von Inkasso und I nichts mehr kommt, dann ist die Sache eh vom Tisch... aber nur wenn...

Ovi
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kraehenbein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, was soll ich sagen? Es wurde S. ganz deutlich gesagt, daß I. im Auftrag großer bekannter Firmen handelt und zählte Beispiele auf. Die zu versendeten Proben seien Produkte dieser namhaften Hersteller. Das "Totschlagargument" war ja letztendlich 19 EUR zahlen und im Gegenzug Markenwaren im Wert von 50 EUR bekommen. Cool
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

kraehenbein hat folgendes geschrieben::
Das "Totschlagargument" war ja letztendlich 19 EUR zahlen und im Gegenzug Markenwaren im Wert von 50 EUR bekommen. Cool


Ist das sowas wie "Schicken Sie uns 50 EUR und wir schicken Ihnen 100 EUR"? Mit den Augen rollen Auf den Arm nehmen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kraehenbein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

@Michael A. Schaffrath: Wenn man so sagen möchte... Geschockt

Sollte S. der Inkassofirma D. einen Brief schicken, in dem S. den Sachverhalt schildert? Oder die Sache auf sich beruhen lassen? Gerüchten zufolge gibt es Verbindungen von D. zu I., also alles ein Laden...
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Neon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach nicht mehr reagieren und gut ist. Die werden bestimmt nicht klagen.
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larissas_ma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Fall interessiert mich auch brennend... Kenne eine Frau Naiv, der es ebenso ging...

Die Kosten von 19,90€ sollten rein für Bearbeitung und Porto sein (s. auch Internetseite der Firma I.)... der Warenwert würde aber diesen Betrag bei weitem übersteigen (ca. 50,-€ - "man hätte also nichts zu verlieren").

Frau N. bekam trotz frist- und formgerechter Kündigung lt. AGBs ein Paket. Dies wird sie in den nächsten Tagen ungeöffnet zurücksenden.

Es scheinen sich einige Fälle bereits an die Medien gewendet zu haben, da auf dem Sender X ein Beitrag gesendet wurde, der Frau N. in Ihrem Kündigungsentschluss noch bekräftigt hat.

LG Charlie
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