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Verfasst am: 22.08.06, 20:54 Titel: Ende der unbeschränkten Steuerpflicht
Hallo, folgende Frage, wenn eine Person A bis 30.10.2005 im Inland wohnhaft war und auch den gewöhnlichen Aufenthalt hatte und am 01.11.2005 für immer ins Ausland wegzieht. Endet da im 30.10.2005 die unbeschränkte ESt-Pflicht und beginnt die beschränkte, bzw. erweitert beschränkte nach § 2 AStG?
Aber wenn das so ist, welche Bedeutung hat dann der gewöhnliche Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr. Dachte immer, dass wenn man an mehr als 183 im Inland war, dann ist man für das ganze Jahr unbeschränkt est-pflichtig? _________________ Durch die "Rechtschreibreform" der Einkommensteuerrichtlinien wird sicherlich alles einfacher.
jaja, die 183 Tage, die sind einfach nicht aus den Köpfen wegzubekommen.......
Wenn die Person zum 30.10. ins Ausland verzieht, endet natürlich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.
Die 183 Tage braucht man nur für den Fall, wenn ein DBA zur Anwendung kommt, und nur dann.
Dann ist nämlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach der 183 Tage-Regel zu entscheiden, in welchem Land die Einkünfte zu versteuern sind.
Zieht er einfach nur ins Ausland, hat das aber nichts mit einem DBA und damit auch nicht mit einer 183 Tage-Regel zu tun.
Für das Jahr des Wegzugs muss natürlich nach § 2 Abs. 7 EStG noch eine Steuererklärung für das ganze Jahr abgegeben werden, die ausl. Einkünfte unterliegen dann dem Progressionsvorbehalt.
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