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Autokauf - Re-Import - Mietwagen - Betrug?

 
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Caterina
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 12:37    Titel: Autokauf - Re-Import - Mietwagen - Betrug? Antworten mit Zitat

Es wurde bei einem Marken-Händler ein Auto gekauft: 6 Monate alt, 7200 km, 1 Vorbesitzer.
Erst nach Abschluss des Kaufvertrages wurde durch Zufall (auf der Karteikarte des Verkäufers) entdeckt, dass das Fahrzeug vorher auf "Avis" zugelassen war. Auf Rückfrage der Käuferin wurde zugegeben, dass es sich um einen Mietwagen handelt. Als Zugeständnis wurden 100 € nachgelassen, sowie eine Tankfüllung und die Zulassung bezahlt. Erst heute hat die Käuferin gelesen, dass bei Mietwagen eine Preisreduzierung von 10 % üblich ist.
Bei Übergabe des Autos hat die Käuferin das Serviceheft bekommen und festgestellt, dass dies auf französisch ausgestellt ist. Der Verkäufer meinte dazu: "Das ist manchmal so." Erst zu Hause hat sie gemerkt, dass das Fahrzeug aus Frankreich überführt wurde (sicher Re-Import). Hierbei sind ja wohl auch erhebliche Preisnachlässe üblich.
In diesem Fall handelt es sich um einen eher hoch angesetzten Preis, begründet mit dem Auslaufen des Modells und der damit verstärkten Nachfrage.
Die Käuferin fühlt sich betrogen und wüsste nun gerne, wie sie sich verhalten soll. Kann man nachträglich Geld zurückfordern und wenn ja, auf welchem Weg? Das Fahrzeug wurde übrigens vor 10 Tagen übergeben.
Besten Dank für die Hilfe!
Caterina
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wo steht das es üblich 10% Rabatt bei ehemaligen Mietwagen gibt. Das Märchen das Mietwagen nicht die selbe Qualität haben wie ein "normaler" Wagen, bleibt anscheinend hartnäckig hängen.
Zweitens wieso sind Wagen die in Frankreich zugelassen wurden weniger Wert als Wagen die in Deutschland zugelassen wurden.
Da sie vom Händler schon Vergünstigungen bekommen haben, werden sie wohl über den Rechtsweg keinen Cent mehr bekommen.
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marino69
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Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da sie vom Händler schon Vergünstigungen bekommen haben, werden sie wohl über den Rechtsweg keinen Cent mehr bekommen.


Das sehe ich anders. Der Preisnachlass war wegen der Eigenschaft des Mietwagens.

Zitat:
Gebrauchtwagen:
Aufklärungspflicht des Händlers bei Re-Importen
Die Eigenschaft "Re-Import" ist auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt ein preisbildender Faktor und deshalb aufklärungspflichtig.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hervor. Streitpunkt war ein Audi A2 aus Spanien. Der deutsche Händler hatte ihn an einen Deutschen verkauft - ohne Hinweis auf seine spanische Herkunft. Zur Verteidigung gegen den Vorwurf der arglistigen Täuschung berief der Händler sich auf die Regeln des freien Warenverkehrs innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Vergeblich: Das OLG verurteilte ihn zur Rückzahlung des Kaufpreises. Sie ermittelten eine Wertminderung von mindestens zehn Prozent und verwiesen dabei auch auf das Fehlen von ESP (OLG Naumburg, 6 U 24/05).



Auch bei einem Gebrauchtwagen muss auf die Eigenschaft "Re-Import" hingewiesen werden. Ob nun ein Preisnachlass oder eine Rückabwicklung in Frage kommt sollte dann doch besser ein Anwalt klären.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben aber diese Urteil schon genau durchgelesen?????

Es zeigt genaustens auf das hier wohl wieder ein Zwangspunkt zur EU vorliegt.


Zitat:
...Aus der Richtlinie 1999/44 oder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften folgt zwar nicht, dass die Reimporteigenschaft des gebrauchten Kfz als Sachmangel im Sinne des § 434 BGB zu bewerten ist.....

Hier in dem speziellen Fall wurde die Anfechtbarkeit deswegen angesetzt weil Ausstattungsmerkmale, die in Deutschland Serie sind, dort fehlten.
Also ich denke, wenn der Wagen absolut baugleich ist, wird es immer schwieriger werden vor Gericht Recht zu bekommen.
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marino69
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Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Serienausstattungen sind nach wie vor sehr selten absolut identisch.

Gerade weil das genannte Fahrzeug aus Frankreich stammt, würde ich darauf wetten das sie unterschiedlich ist, auch ohne das genaue Modell zu kennen.

Trotz allem muss man die Eigenschaft "Re-Import" angeben. Ob es nun wirklich weniger Wert ist oder nicht.

Zitat:
Wo steht das es üblich 10% Rabatt bei ehemaligen Mietwagen gibt. Das Märchen das Mietwagen nicht die selbe Qualität haben wie ein "normaler" Wagen, bleibt anscheinend hartnäckig hängen.


Man bekommt ja nicht 10% Rabatt weil es ein ehem. Mietwagen ist, sondern der Mietwagen ist einfach weniger Wert als ein "Nicht-Mietwagen". Das ist bei einem Unfallfahrzeug ja auch so. Und wenn man diese Eigenschaften verschweigt dann ist das arglistige Täuschung.

@Caterina:
Sie sollten mal nachsehen wie lange das Fahrzeug TÜV hat. Bei Selbstfahrvermietfahrzeugen muß das Fahrzeug bereits nach 12 Monaten zum TÜV und nicht erst nach 36 Monaten wie andere Neuwagen. Dann sind die 100.-€ Preisnachlass bereits in 6 Monaten für TÜV und AU wieder aufgebraucht.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::

Hier in dem speziellen Fall wurde die Anfechtbarkeit deswegen angesetzt weil Ausstattungsmerkmale, die in Deutschland Serie sind, dort fehlten.
Also ich denke, wenn der Wagen absolut baugleich ist, wird es immer schwieriger werden vor Gericht Recht zu bekommen.


Und da liegt der Hund begraben...

Das Fahrzeug mag die selbe Ausstattung haben, bestimmte Motorenteile die einem jedoch nicht wirklich auffallen können aber andere sein.

Für solche Teile können im Falle eines Schadens gleich mal bis zu ca. 200-300% des normalen Ersatzpreises fällig werden...

Grüßle!
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

marino69 hat folgendes geschrieben::
Bei Selbstfahrvermietfahrzeugen muß das Fahrzeug bereits nach 12 Monaten zum TÜV und nicht erst nach 36 Monaten wie andere Neuwagen


Stimmt sicher, aber nur solange das Fahrzeug zur Selbstfahrvermietung genutzt wird.

Als Privates Kfz muß das Fahrzeug, wenn ich mich nicht schwer irre, alle 24 Monate Richtung TÜV.

Mano
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also die 10% kamen vom Threaderöffner selbst und wie ich schon gesagt habe hält sich immer noch hartnäckig das Märchen, dass Mietwagen mehr abgenutzt sind als andere Auto´s. Dies ist auf dem Markt absolut Vergangenheit. Die Technik ist heutzutage soweit ausgelegt, dass Getriebe bzw. Motorschäden durch den Mietwagenbetrieb sogut wie auszuschließen sind.
Der Verkauf ihrer Mietwagen ist für die Mietwagenfirmen ein größeres Geschäft als die Vermietung selbst.
Außerdem sollte man sich ja vor der Vertragsunterzeichnung den KFZ-Brief zeigen lassen. Somit wäre die angebliche arglistige Täuschung auch vom Tisch.
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marino69
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Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Als Privates Kfz muß das Fahrzeug, wenn ich mich nicht schwer irre, alle 24 Monate Richtung TÜV.


Das ist natürlich richtig. Aber das Fahrzeug war als Neuwagen ein Selbstfahrvermietfahrzeug. Somit ist die erste TÜV Untersuchung nach 12 Monaten.

Jetzt wird das Fahrzeug nach 6 Monaten wie beschrieben auf die Privatperson umgemeldet. Das ändert nichts an dem Termin der ersten TÜV Untersuchung(eben 12 Monate nach Erstzulassung). Bei dieser Untersuchung wird der TÜV dann natürlich für 24 Monate erteilt.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also die 10% kamen vom Threaderöffner selbst und wie ich schon gesagt habe hält sich immer noch hartnäckig das Märchen, dass Mietwagen mehr abgenutzt sind als andere Auto´s. Dies ist auf dem Markt absolut Vergangenheit. Die Technik ist heutzutage soweit ausgelegt, dass Getriebe bzw. Motorschäden durch den Mietwagenbetrieb sogut wie auszuschließen sind.
Der Verkauf ihrer Mietwagen ist für die Mietwagenfirmen ein größeres Geschäft als die Vermietung selbst.
Außerdem sollte man sich ja vor der Vertragsunterzeichnung den KFZ-Brief zeigen lassen. Somit wäre die angebliche arglistige Täuschung auch vom Tisch.

Trotzdem muß ein Verkäufer immer darauf hinweisen, wenn es sich bei einem Gebrauchtfahrzeug früher um ein Sonderfahrzeug gehandelt hat. Dazu gehören alle außergewöhnlichen Verwendungen wie ehemalige Mietwagen, Polizeiautos, Taxis, Krankenwagen, Leichenwagen und was weiß ich nicht noch alles ... Bei einem heutigen Taxi zum Beispiel wird ja nur noch die beige Folie wieder runtergerissen und schon sieht der Wagen wieder wie ein "normaler" aus.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt bei einem Leichenwagen kann sowas schon ziemlich markaber sein
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

marino69 hat folgendes geschrieben::
(Das ändert nichts an dem Termin der ersten TÜV Untersuchung(eben 12 Monate nach Erstzulassung).


Das ist doch mehr Vor - als Nachteil

Mano
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