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Verfasst am: 25.11.04, 09:58 Titel: Haftpflichtschaden Verweigerung der Auskunft bei Versicherun
Hallo,
Person A hat angeblich einem Bus mit Fahrer B zum halten gezwungen. Person A ist, da der Busfahrer ihm das singnaliserte, dass er halten soll, ausgestiegen, in den Bus gegangen, hat sich als Arzt zu erkennen gegeben, es gab keine sichtbaren verletzten. Monate nach dem Ereignis, meldete sich die Versicherung von A, dass Anwalt von Busunternehmen B angegeben habe es sei doch zu einem Personenschaden gekommen. Der Vorgang wurde nicht von der Polizei aufgenommen.
Nun hat sich Person B via Busunternehmen direkt an die Haftpflichtversicherung von Fahrer A gewandt. Diese zahlte 150Euro wegen angebl. Personenschaden an Person X und diese hat dies anstandslos beglichen, obwohl :
Fahrer A bestreit das
1. die Tatsache der gezwungenen Bremsung stattfand (hatte Zeuge im Auto der aber nie befragt wurde) und
2. will von Versicherung Auskunft welcher exakter Personenschaden entstanden ist, welche Versicherungsleistung sich hieraus ableitet (und welcher Streitwert)
Person A vermutet Versicherungsbetrug durch B oder einen der Insassen
Die Versicherung weigert sich nun unter Berufung auf Datenschutz exkat Angaben zur geschädigten Person und der Versicherungssumme sowie zur Stellungnahme des Kaftfahrers B zu liefern und schlägt Zahlung von 150 Euro auf den versicherten zu 100% um und liefert keine Begründung Ihrer Entscheidung trotz sofortigem Widerruf.
Fragen:
1.) Kann eine Versicherung dem versicherten die Grundlage Ihrer Entscheidung zur Versicherungszahlung unter Berufung auf Datenschutz verweigern, oder kann man hier die Versicherung unter Druck setzen, z.B. durch Anzeige eines Versicherungsbetruges.
2.) Kann man Widerspruch zu einer nach Meinung von A zu unrecht ausgeglichen Zahlung einlegen, welche potentiellen Rechtmittel kann man einleiten? Wie kann man verhindern dass man wie bereits von der Versicherung vorgesehen, bei nicht Zahlung von 150Euro, so hochgestuft wird, dass man in den nächsten Beiträgen 200euro mehr zahlt als zuvor?
1. Die Versicherung muß datenschutzrechtliche Grundsätze beachten. Sie darf nicht so ohne weiteres personenbezogene Daten - vor allem Unterlagen über Erkrankungen - an den VN herausgeben.
2. Wieso werden die 150,- auf den VN umgelegt? Hast Du eine PHV mit Selbstbeteiligung?
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