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Geld vergessen

 
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jawoll_jah
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 15:41    Titel: Geld vergessen Antworten mit Zitat

Hallo kann mir wer weiterhelfen?

Ich habe in der Kantine an der Kasse mein Essen, was 3,20 € gekostet hat, mit einem 20 € Schein bezahlt. Und das Rückgeld entgegengenommen. Später ist mir aufgefallen, dass mir der 10 € Schein fehlt. Den muss ich wohl an der Kasse liegengelassen haben...

Kann ich da irgendwas machen??
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Peace
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Haben sie eine Kameraüberwachung? wenn ja....

Es kann ja sonst jeder kommen und "Hey, hab hier vorhin wohl 10€ vergessen. Könnte ich die bitte haben?

Ansonsten beim nächsten mal einfach genauer hinschauen.

Keine Ahnung, ob es dafür was rechtliches gibt.
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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jawoll_jah
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nein es gibt keine Kameraüberwachung.. aber es ist wirklich so, dass die 10 € vergessen wurden.. aber es muss doch was rechtliches dazu geben... wenn auch nur eine rechtlich Begründen das ich keinen Anspruch mehr habe....

hat wer eine idee?
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wer etwas verliert oder vegrißt, bleibt (erstmal) Eigentümer. Wer etwas findet was einem anderen gehört, wird (erstmal) nicht Eigentümer.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=74927&highlight=findet+bahn
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Neon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings ist gutgläubiger Erwerb an Geld auch möglich, wenn es abhanden gekommen ist.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

... und in der Praxis ist es, wie schon angedeutet, einfach ein Beweisproblem.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Neon hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist gutgläubiger Erwerb an Geld auch möglich, wenn es abhanden gekommen ist.
Gutgläubig finden? Ich glaube nicht. Gutgläubiger Erwerb ist es doch z.B. wenn man geraubtes Geld annimmt. Wer das gefundene Geld an einen Gutgläubigen weitergibt, der muß im Fall des Falles dem Eigentümer das Geld ersetzen.
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Neon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Gutgläubig finden wohl eher nicht. Aber sobald es weitergegeben wird, der Finder damit also z. B. bezahlt, kann man das Geld dem neuen Besitzer nicht mehr mit rechtlichen Mitteln wegnehmen, selbst wenn man den Sachverhalt beweisen könnte.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz so einfach ist es mit der Entreicherung auch nicht. Geschockt
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ganz so einfach ist es mit der Entreicherung auch nicht. Geschockt


Ich denke, Neon meinte mit dem "neuen Besitzer" nicht den Finder.
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Jim Panse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell doch einmal an der Kasse melden. Wenn bei Kassenübergabe ein ordnungsgemäßer Abschluss (4-Augen-Prinzip) vorgenommen wurde, könnte ein Mehrbestand von 10 € durchaus aufgefallen sein. Korrekter Kassenabschluss bedeutet aber nicht automatisch Unehrlichkeit des Kassenpersonals. Vielleicht hat sich ja der Kunde nach Ihnen über gefundene 10 € gefreut?

Gruß
JP
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Jim Panse hat folgendes geschrieben::
Korrekter Kassenabschluss bedeutet aber nicht automatisch Unehrlichkeit des Kassenpersonals. Vielleicht hat sich ja der Kunde nach Ihnen über gefundene 10 € gefreut?


Unehrlich wäre hier sowieso niemand. Der Finder braucht jedenfalls erst dann von sich aus tätig zu werden, wenn der gefundene Gegenstand mehr als 10,-- EUR wert ist.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
... und in der Praxis ist es, wie schon angedeutet, einfach ein Beweisproblem.

Man kann ja mal freundlich nachfragen. Wenn das Geld in der Kasse gelandet ist, haben die bei der späteren Kassenabrechnung dann eine Differenz von genau +10,- € und der Kunde bekommt sein Geld zurück ...
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Jim Panse hat folgendes geschrieben::
Korrekter Kassenabschluss bedeutet aber nicht automatisch Unehrlichkeit des Kassenpersonals.

Eben, wieso sollte der Kassieren einen liegengelassenen 10-Euro-Schein einfach in die Kasse tun? Und wenn, dann müsste er es ja wissen. Vllt. hat er ja den Mehrbestand im eigenen Geldbeutel. Winken
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