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jawoll_jah noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.08.06, 15:41 Titel: Geld vergessen |
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Hallo kann mir wer weiterhelfen?
Ich habe in der Kantine an der Kasse mein Essen, was 3,20 € gekostet hat, mit einem 20 € Schein bezahlt. Und das Rückgeld entgegengenommen. Später ist mir aufgefallen, dass mir der 10 € Schein fehlt. Den muss ich wohl an der Kasse liegengelassen haben...
Kann ich da irgendwas machen?? |
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Peace FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 218 Wohnort: nahe Bremen
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Verfasst am: 17.08.06, 15:44 Titel: |
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Haben sie eine Kameraüberwachung? wenn ja....
Es kann ja sonst jeder kommen und "Hey, hab hier vorhin wohl 10€ vergessen. Könnte ich die bitte haben?
Ansonsten beim nächsten mal einfach genauer hinschauen.
Keine Ahnung, ob es dafür was rechtliches gibt. _________________ Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung. |
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jawoll_jah noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.08.06, 16:06 Titel: |
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Nein es gibt keine Kameraüberwachung.. aber es ist wirklich so, dass die 10 € vergessen wurden.. aber es muss doch was rechtliches dazu geben... wenn auch nur eine rechtlich Begründen das ich keinen Anspruch mehr habe....
hat wer eine idee? |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Neon FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 213
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Verfasst am: 17.08.06, 19:25 Titel: |
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| Allerdings ist gutgläubiger Erwerb an Geld auch möglich, wenn es abhanden gekommen ist. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 17.08.06, 19:31 Titel: |
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... und in der Praxis ist es, wie schon angedeutet, einfach ein Beweisproblem. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 17.08.06, 19:44 Titel: |
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| Neon hat folgendes geschrieben:: | | Allerdings ist gutgläubiger Erwerb an Geld auch möglich, wenn es abhanden gekommen ist. | Gutgläubig finden? Ich glaube nicht. Gutgläubiger Erwerb ist es doch z.B. wenn man geraubtes Geld annimmt. Wer das gefundene Geld an einen Gutgläubigen weitergibt, der muß im Fall des Falles dem Eigentümer das Geld ersetzen. |
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Neon FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 213
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Verfasst am: 17.08.06, 19:52 Titel: |
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| Gutgläubig finden wohl eher nicht. Aber sobald es weitergegeben wird, der Finder damit also z. B. bezahlt, kann man das Geld dem neuen Besitzer nicht mehr mit rechtlichen Mitteln wegnehmen, selbst wenn man den Sachverhalt beweisen könnte. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 17.08.06, 20:51 Titel: |
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Ganz so einfach ist es mit der Entreicherung auch nicht.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 17.08.06, 20:58 Titel: |
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| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Ganz so einfach ist es mit der Entreicherung auch nicht.  |
Ich denke, Neon meinte mit dem "neuen Besitzer" nicht den Finder. |
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Jim Panse FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 211
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Verfasst am: 18.08.06, 09:19 Titel: |
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Eventuell doch einmal an der Kasse melden. Wenn bei Kassenübergabe ein ordnungsgemäßer Abschluss (4-Augen-Prinzip) vorgenommen wurde, könnte ein Mehrbestand von 10 € durchaus aufgefallen sein. Korrekter Kassenabschluss bedeutet aber nicht automatisch Unehrlichkeit des Kassenpersonals. Vielleicht hat sich ja der Kunde nach Ihnen über gefundene 10 € gefreut?
Gruß
JP |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 18.08.06, 09:24 Titel: |
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| Jim Panse hat folgendes geschrieben:: | | Korrekter Kassenabschluss bedeutet aber nicht automatisch Unehrlichkeit des Kassenpersonals. Vielleicht hat sich ja der Kunde nach Ihnen über gefundene 10 € gefreut? |
Unehrlich wäre hier sowieso niemand. Der Finder braucht jedenfalls erst dann von sich aus tätig zu werden, wenn der gefundene Gegenstand mehr als 10,-- EUR wert ist. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 18.08.06, 17:06 Titel: |
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| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | ... und in der Praxis ist es, wie schon angedeutet, einfach ein Beweisproblem. |
Man kann ja mal freundlich nachfragen. Wenn das Geld in der Kasse gelandet ist, haben die bei der späteren Kassenabrechnung dann eine Differenz von genau +10,- € und der Kunde bekommt sein Geld zurück ... |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 18.08.06, 22:53 Titel: |
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| Jim Panse hat folgendes geschrieben:: | | Korrekter Kassenabschluss bedeutet aber nicht automatisch Unehrlichkeit des Kassenpersonals. |
Eben, wieso sollte der Kassieren einen liegengelassenen 10-Euro-Schein einfach in die Kasse tun? Und wenn, dann müsste er es ja wissen. Vllt. hat er ja den Mehrbestand im eigenen Geldbeutel.  |
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