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Fiktive oder konkrete Abrechnung

 
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holaban
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 20:34    Titel: Fiktive oder konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

An meinem Neubau hat ein Handwerker einen Schaden verursacht.
Kostenvoranschlag einer Fachfirma zur Beseitigung des Schadens liegt vor. Die Haftpflichtversicherung des schadenverursachenden Handwerkers hat den Schaden nach Art und Umfang anerkannt.
Frage:
Kann ich (wie z.B. bei Autoschaden) fiktiv abrechnen, also aufgrund des Kostenvoranschages, oder muss zwingend die Reparaturrechnung vorgelegt werden?

Grund meiner Frage ist, dass ich im Moment keine Wand aufreissen lassen will, sondern den Schaden erst in ca 2 Jahren (bei Renovierung) beseitigen lassen will.
Im voraus vielen Dank
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 06:11    Titel: Re: Fiktive oder konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

holaban hat folgendes geschrieben::
Kann ich (wie z.B. bei Autoschaden) fiktiv abrechnen, also aufgrund des Kostenvoranschages,....?



ja, das geht. Es gilt allerdings (genau wie beim KFZ-Schaden): die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
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Grüße, Mogli
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holaban
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 10:14    Titel: Nachgefragt - Mogli Antworten mit Zitat

Zunächst vielen Dank.
Wo steht das, dass man so abrechnen kann / darf?
In den allgem. Versicherungsbedingungen?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das steht im BGB, § 249, Abs. 2.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (hier die AHB) haben damit nix zu tun. Die regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer; der Geschädigte hat hier aber keine vertraglichen Beziehungen zum Haftpflichtversicherer. Somit bestimmt sich die Höhe des Schadenersatzes nach den Bestimmungen im BGB.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zu beachten wäre noch, dass nur der Zeitwert, also der Wert der Sache unmittelbar vor Eintritt des Schadens, erstattet wird.

Keine Ahnung über was für eine Wand wir jetzt reden, aber ist z.b. der Anstrich oder die Tapeten schon 10 Jahre drauf, wird sicher nicht der volle Wert eines neuen Anstrichs reguliert; anders in der Neuwert-Versicherung bei Gebäuden und Hausrat.
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MfG,
Duisburger

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Maximurx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 13:42    Titel: Re: Fiktive oder konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
ja, das geht. Es gilt allerdings (genau wie beim KFZ-Schaden): die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.


d.h. wenn der Schaden nach 2 Jahren reguliert wird, ersetzt die Versicherung dann auch noch die MwSt. ???

Gruß
/MM
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 14:01    Titel: Re: Fiktive oder konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

Maximurx hat folgendes geschrieben::
d.h. wenn der Schaden nach 2 Jahren reguliert wird, ersetzt die Versicherung dann auch noch die MwSt. ???



würd ich mal sagen, ja, natürlich, denn die Verjährung tritt in drei Jahren erst ein.

Allerdings stellt sich folgendes Problem: heute beträgt der Mehrwertsteuersatz 16%; ab nächstem Jahr liegt er bei 19%. Der daraus resultieredne höhere MWSt-Betrag dürfte nicht zum ersatzpflichtigen Schaden gehören; ebenso nicht ein evtl. höhererMWSt-Betrag, der daraus resultiert, dass vielleicht die Handwerkerrechnung infolge allgemeiner Preissteigerung in zwei Jahren an sich sochn (also netto) höher ausfällt als heute. (Puh, elend langer Satz; hoffentlich trotzdem verständlich).

Der Geschädigte hat Schadenminderungspflicht; er darf den Schaden nicht größer werden lassen als er schon ist. Wenn der Schaden durch Umstände vergrößert wird, die der Schädiger nicht zu vertreten hat (wie hier das Zuwarten mit der Reparatur und dadurch bedingt höhere Reparaturkosten), dann geht das nicht zu Lasten des Schädigers.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.08.06, 11:33    Titel: Re: Fiktive oder konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::

Allerdings stellt sich folgendes Problem: heute beträgt der Mehrwertsteuersatz 16%; ab nächstem Jahr liegt er bei 19%. Der daraus resultieredne höhere MWSt-Betrag dürfte nicht zum ersatzpflichtigen Schaden gehören...


Nicht? Wie wäre es denn, wenn am 22.12. ein Schaden entsteht, zwischen den Feiertagen keine Reparatur möglich ist (auch Handwerker haben mal frei...) und dann im Januar eben mit höherer MwSt. repariert wird? Klar - bei 2 Jahren liegt der Fall anders aber prinzipiell darf die Steigerung der MwSt. wohl von der Versicherung nicht ausgeschlossen sein...

Also ich würde den Schaden sofort beheben lassen (oder so schnell wie möglich) - der Schadensverursacher (resp. dessen Versicherung) kommt ja für die GESAMTE Wiederherstellung auf, also auch für die notwendige Erneuerung von Anstrich etc. auf der Wand (es war ja von NEUbau die Rede, also nix mit 10 Jahre alten Tapeten...).

Grüße - Stefan
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 11:54    Titel: Re: Fiktive oder konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Nicht? Wie wäre es denn, wenn am 22.12. ein Schaden entsteht, zwischen den Feiertagen keine Reparatur möglich ist (auch Handwerker haben mal frei...) und dann im Januar eben mit höherer MwSt. repariert wird? Klar - bei 2 Jahren liegt der Fall anders aber prinzipiell darf die Steigerung der MwSt. wohl von der Versicherung nicht ausgeschlossen sein...



Der Schaden am 22.12. - das wäre ja ein völlig anderer Sachverhalt.

Wir haben derzeit Mitte August, da sollte es möglich sein, einen Handwerker zu finden, der den Schaden bis Jahresende behebt und die Rechnung mit dem jetzt geltenden MWSt-Satz schreibt. Wenn der Geschädigte allerdings wartet bis nächstes Jahr, dann wird er die Verzögerung und somit die Mehrkosten (höhere MWSt) zu vertreten haben - und diese Mehrkosten können nicht zulasten des Geschädigten gehen.

Wenn der Schaden im Dezember oder von mir aus noch im November eintritt, dann kann es gut möglich sein, dass der Geschädigte einfachso schnell keinen Handwerker mehr findet. Dann gehört die höhere MWSt zu den ersatzpflichtigen Schadenaufwendungen.
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