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Deutscher erlicher Trotte Gast
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Verfasst am: 13.09.04, 15:41 Titel: Urteil nach Urteil und man wird noch ausgelacht |
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Hallo zusammen,
meine Frau und ich waren ein halbes Jahr getrennt. In dieser zeit wurde sie von einem anderen schwanger. Da das Kind in der Zeit zur Welt kam als meine Frau wieder bei mir war und wir ja auch noch verheiratet waren bekam das Kind meinen Nachnamen und ich war der angebliche Vater ( zumindest aus Sicht des Staates ) Es wurde ein vaterschatstest gemacht der eindeutig aussagte das nicht ich sondern der Typ der Vater von dem Kleinen war. Die Kosten vom Vaterschaftstest mußte ich dann einklagen. Das Gericht gab mir natürlich sofort Recht und verurteilte den Spinner dazu mir den vaterschaftstest zu erstatten. Dieser bezahlt ihn aber nicht. Dann erstritt , oder wie man sagt, mein Anwalt ein Vollstreckungsurteil. Der Spinner jedoch bezahlt nichts. Er bezahlt kein Unterhalt, nicht den Vaterschaftstest, einfach nichts. Angeblich hat er kein Geld, hat Insolvenz angemeldet und ist jetzt bei seiner Frau angestellt bei der er natürlich nichts, oder so gut wie nichts verdient. Kommt aber zu jedem Gerichtstermin mit einem nagelneuen Xyz Jeep. Nun hat er das Besuchsrecht eingeklagt und bekommt Recht. Ich soll alles bezahlen und werde noch angegrinst. Was ist das hier eigentlich für ein beschissener Drecksstaat? Selbst die die Geld dafür bekommen einem zu helfen zögern das ganze nur noch weiter in die Ferne um damit Geld zu verdienen. In diiesem Staat sollte mal richtig aufgeräumt werden denn so kann es nicht weiter gehen. |
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melly. Gast
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Verfasst am: 13.09.04, 15:50 Titel: kein wunder |
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willst du hilfe oder einfach nur rumstänkern? |
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Gast
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Verfasst am: 13.09.04, 15:55 Titel: Re: kein wunder |
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Ich denke nur rumstänkern
Was mir hierbei auffällt: Kann man hier dann wenigstens die Sache so einstellen, dass man den ganzen Thread auf einmal lesen kann und nicht immer jeden beitrag ankicken muss? Das würde die Sache ja schon erleichtern... |
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Gast
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Verfasst am: 13.09.04, 15:59 Titel: Re: kein wunder |
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Gasti Gast
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Verfasst am: 13.09.04, 16:12 Titel: Re: kein wunder |
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.melly,
ich hätte als Antwort von Dir ein etwas höheres Niveau erwartet... |
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Melly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 1595
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Verfasst am: 13.09.04, 16:18 Titel: Re: kein wunder |
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Guck mal...das is ne Gast-Melly, mein Nick ist registriert.
Also ich kann mir solch Postings ersparen.
Wir sollten hier doch bei den Fakten bleiben und das rumstänkern einfach sein lassen.
Gruß
Melly  _________________
Melly |
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Gast
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Verfasst am: 13.09.04, 16:57 Titel: Re: kein wunder |
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Anonymous hat folgendes geschrieben:: | Drücken Sie auf den Flat View Button oben rechts. |
Thx. Ich bin begeistert.  |
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Gast
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Verfasst am: 13.09.04, 19:00 Titel: Re: Urteil nach Urteil und man wird noch ausgelacht |
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Wieso soll der Typ dafür zahlten, dass du einen Vaterschaftstest machen lässt. Ist das sein Prob?
Die Tussi müsste doch am besten wissen mit wem sie gepoppt hat. Verlangt sie Geld, weil du "rechtlich" der Vater warst, geht es den biologischen/ nicht rechtlichen Vater auch nichts an. |
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melly. Gast
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Verfasst am: 14.09.04, 10:46 Titel: Re: kein wunder |
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wie kommst du drauf, von mir etwas zu erwarten? habe ich dir jemals irgendwelche hoffnungen gemacht? |
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melly. Gast
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Verfasst am: 14.09.04, 10:47 Titel: Re: kein wunder |
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wer hat denn mit dir gesprochen? ich war gemeint! |
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Wie kannst Du auch hier Gast
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Verfasst am: 14.09.04, 16:38 Titel: Re: Urteil nach Urteil und man wird noch ausgelacht |
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Wie kannst Du auch hier solch eine Frage stellen. Hier posten nur unqualifizierte Möchtegernjuristen. Ich kann deine Meinung zum Rechtssystem schon gut nachvollziehen. Bin in einer ähnlichen Situation. Tip: Wechsel das Forum. Hier bekommt meine keine gescheiten Antworten.  |
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Hans_Köln FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 236 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.09.04, 09:53 Titel: Re: Urteil nach Urteil und man wird noch ausgelacht |
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Das ist die Folge, wenn man sich von Gefühlen, aber nicht von Logik leiten läßt. Man kan nden Fall nämliich auch anders sehen:
Da bestreitet ein gesetzmäßiger Vater- § 1592 BGB - seine Vaterstellung. Hierzu führt er sogar eine Klage gegen das Kind bzw. die Mutter. Die Klage hat Erfolg. Warum wundert der Mann sich, dass der natürliche Vater seine im zustehenden Rechte, z.B. das Besuchsrecht geltend macht?
Er - der Mann - will doch offensichtlich mit dem Kind nichts zu tun haben.
Wegen des Kindesunterhaltes sollte sich der Anwalt einmal die §§ 850 d und 850 h ZPO ansehen.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht. |
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