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SGB VII

 
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selbstistdermann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 14:44    Titel: SGB VII Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin, versuche es einfach mal.

Mann M lebt seit Jahren mit Lebensgefährtin F und den Kindern von M und F zusammen in dem Einfamilienhaus, dessen Eigentümerin F ist.
Als die Kinder größer und der Platz knapper werden, wird beschlossen, mal gründlich zu renovieren. Dabei wird ein bisher als Garage benutzes Nebengebäude einbezogen, dieses wird zu Wohnraum umgewandelt. Da es sich insoweit um eine Nutzungsänderung handelt, wird dafür ordnungsgemäß eine Baugenehmigung beantragt, die auch erteilt wird.
Alle Arbeiten, für die nicht unbedingt eine Fachfirma erforderlich ist (wie z.B. Einbau eines Heizkörpers sowie neuer Fenster), werden von M sowie dem Bruder von F, dem B, ausgeführt. Hauptsächlich handelte es sich dabei um Zimmerer-, Trockenbau und Malerarbeiten.

Nun schickt die Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft einen Bescheid, wonach F mehr als 1000 Euro Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlen soll. Ist dies gerechtfertigt, obwohl M selbst als Arbeitnehmer versichert ist, ebenso wie B.

Für das Geld hätte man ja gleich einen Handwerker bezahlen können.

Zuvor hatte die BG Bau einen Fragebogen geschickt und die geleisteten Arbeitsstunden erfragt. Diese wurden auch angegeben, jedoch für die gesamten Renovierungsarbeiten, die M und B durchgeführt haben, nicht nur für den Teil, für den die Baugenehmigung erforderlich war. Letzerer machte ca. ein Drittel, maximal die Hälfte des Gesamtumfangs aus.

Hat ein Widerspruch (ganz oder teilweise) Aussicht auf Erfolg?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip ist der Bescheid schon berechtigt, ob im konkreten Einzelfall und ob der Höhe nach, kann man beim Anwalt prüfen lassen.

Zu dieser Versicherungspflicht mehr hier:

http://www.bau-bg.de/arge/internet/arge_inter_001.nsf/FrameByKey/MSCR-5BMFBP-DE-p

Die Folge ist natürlich auch entsprechender Versicherungsschutz für die Helfer und Haftungsausschluß für den Bauherrn. Daß man diesen Versicherungsschutz im nachhinein für nicht nötig hält, wenn doch nichts passiert ist, liegt in der Natur der Sache.
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne fristgerechten Widerspruch gibt es jedenfalls keine Korrektur des Bescheides!
Also zumindest schon mal fristgerecht widersprechen!!
Kann man ggfs. ja wieder zurückziehen.
Und mal bei der BG anrufen und sich die 1000 Euro erklären lassen.
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selbstistdermann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Danke erst mal. Widerspruch wird auf jeden Fall noch eingelegt, der Bescheid ist ja erst ein paar Tage alt.
Wenn man das so liest, klingt das so, als ob die dort jetzt jeden Heimwerker, der zu Hause renoviert, zur Kasse bitten können. Unglaublich!

Während man es beim Bruder B ja noch halbwegs einsehen kann, dann aber überhaupt nicht bei M, denn der wohnt schließlich da, wenn das Haus auch nicht sein Eigentum ist. Angeblich ist nur der Bauherr selbst und sein Ehepartner befreit, der nichteheliche Partner mal wieder wie so oft im Leben benachteiligt.

Würde sich etwas ändern, wenn M Mieter wäre, also ein Mietvertrag zwischen M und F bestünde? Letzlich zahlt M ja sowieso sämtliche Kosten für Haus und Familie, da Alleinverdiener.
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selbstistdermann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Update:

Der Widerspruch war zumindest teilweise erfolgreich, die auf M angefallenen Beiträge wurden gestrichen, die für Bruder B leider nicht.
Immerhin beläuft sich die zu zahlende Gesamtsumme jetzt nur noch auf knapp 1/3 des ursprünglichen Betrages.
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