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Verfasst am: 18.08.06, 09:39 Titel: Kein Bezug von ALG1 und 2 trotz das gearbeitet wurde
Nehmen wir an, ein AN hätte 5 Monate und 3 Wochen gearbeitet. Anschließend war er den Rest des Monats arbeitslos. Anschließend war er bei einer neuen Firma für 6 Monate bechäftigt und wurde dann wieder für einen Monat arbeitslos.
Wie kann das sein, das der AN in diesem Monat weder ALG 1 noch ALG2 erhält ?
Argumentation der AfA zu ALG1, es bestand kein zusammenhängender Zeitraum von 12 gearbeiteten Monaten zum Zeitpunkt des Leistungsbedarfs.
Argumentation der ARGE zu ALG2, da der Mitarbeiter ja zum Zeitpunkt des Ausscheidens ja noch einen vollen Monatslohn aus dem letzten gearbeiteten Monat erhalten hat, hat der Antragsteller ja wirtschaftliche Mittel, mit denen er den Monat der Arbeitslosigkeit bestreiten kann. Soweit könnte man ja noch folgen. der AN hat nach dem Monat neue Arbeit gefunden. Allerdings hat er ja erst zum Monatsende wieder Einkünfte aus neuer Arbeit, das heißt, er muß den Lebensunterhalt von 2 Monaten (1 Monat arbeitslos, ein Monat gearbeitet) aus dem Lohn eines Monats bestreiten. Kann das sein ?
Wie verhält es sich mit der Krankenkasse. Da ARGE die Meinung vertritt, das der Arbeitslose ja keine Ansprüche auf Leistungen hätte, müsse ARGE sich auch nicht um Bezahlung der Krankenkassenbeiträge kümmern. Kann das sein, das man neben der Tatsache fehlenden Leistungsbezugs auch noch etwa 130 € Krankenkassenbeiträge aus eigener Tasche bezahlen muß ?
Verfasst am: 20.08.06, 10:58 Titel: Re: Kein Bezug von ALG1 und 2 trotz das gearbeitet wurde
Hi,
Nutella hat folgendes geschrieben::
Argumentation der AfA zu ALG1, es bestand kein zusammenhängender Zeitraum von 12 gearbeiteten Monaten zum Zeitpunkt des Leistungsbedarfs.
Da hat die AA recht. Anspruch auf Alg besteht nur, wenn in der zweijährigen Anwartschaftszeit 12 Monate gearbeitet wurde. Wenn A auch in dem Jahr vor den 5 Mon 3 Wo Arbeit nicht geklebt hat, dann hat er idT keinen Anspruch.
Zitat:
Da der Mitarbeiter ja zum Zeitpunkt des Ausscheidens ja noch einen vollen Monatslohn aus dem letzten gearbeiteten Monat erhalten hat, hat der Antragsteller ja wirtschaftliche Mittel, mit denen er den Monat der Arbeitslosigkeit bestreiten kann.
Das halte ich für falsch und ich meine, die Frage war auch schon geklärt, und zwar so, dass A in dem Monat leistungsberechtigt ist.
Zitat:
Wie verhält es sich mit der Krankenkasse. Da ARGE die Meinung vertritt, das der Arbeitslose ja keine Ansprüche auf Leistungen hätte, müsse ARGE sich auch nicht um Bezahlung der Krankenkassenbeiträge kümmern.
Das hängt von Frage 2 ab. Sollte die Arge recht gehabt und A in dem Monat keinen Alg-II-Anspruch gehabt haben (vielleicht hatte er ja andere Einkünfte und/oder verwertbares Vermögen oder verdienende Mitglieder in seiner BG), dann - nur dann - war er in der Tat nicht pflichtversichert in der gKV, sondern hätte sich - auf eigene Kosten - freiwillig versichern lassen können.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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