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Verfasst am: 19.08.06, 21:58 Titel: Kündigung vor Kündigungssperrfrist
Guten Abend zusammen!
Ich habe mit einer Bank einen Vertrag über eine langfristige Anlage mit einem ansprechenden Zinsatz p.a (Sparplan) abgeschlossen. Diese Anlage hat einer Mindestlaufzeit von X Jahren.
Da ich aus bestimmten Gründen jedoch nun diese Anlage kündigen möchte und noch ein wenig von der Mindestlaufzeit entfernt bin, würde ich gerne wissen, welche Möglichkeiten mir bleiben, das Vertragsverhältnis zwischen mir und der Bank vor der Kündigungsperrfrist zu kündigen. Ist es realistisch auf Kulanz der Bank zu hoffen (diese konnte schon ein paar Jahre mit dem Geld arbeiten)?
Hoffe,dass der Beitrag genug verallgemeinert ist
Vielen Dank im Voraus!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 19.08.06, 23:22 Titel:
Bevor es jemand anderes fragt (ich bin mehr zufällig vorbeigekommen... ): was sehen denn die AGB für einen derartigen Fall vor? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Die AGBs sehen vor (es gibt abweichend von den "normalen" AGBs Sonderbedinungen für diese Art der Anlage), dass die Kündigung erst nach einer bestimmten Anzahl an Jahren (hier 8 ) möglich ist.
In den AGBs steht ergänzend dazu:
"Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart (trifft ja hier zu), kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. (ist ansich gesehen noch zumutbar)
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt"
Was ist mit gesetzlichen Kündigungsrechten gemeint?
Ich halte generell ein solch lange Bindungszeit für
einen Sparvertrag für problematisch.
Hier sollte ähnlich wie bei einem Immobilienkredit eine
Kündigung, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
möglich sein.
So etwas sollte m.E. auch Teil der Sonderbedingen sein.
Das müsste man dem BGB entnehmen können.
Vielleicht kann hier ein Mod weiterhelfen.
Die AGB’s setzen nicht das BGB außer Kraft.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Hier sollte ähnlich wie bei einem Immobilienkredit eine
Kündigung, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
möglich sein.
Naja, i.d.R. erhält er seine Geldanlage zu einem geringeren Zinssatz (z.B. wie Sparbuch) abgerechnet.
@HerrMeckDonälds
Falls im Sparplan- Vertrag nix Abweichendes bzw. Detailierteres zu den Ausführungen in den AGB's drinsteht, solltest du dir einen trifftigen Grund ausdenken, warum du das Geld brauchst und bei deiner Bank nachfragen.
Ob die Kündigungsanfrage realistisch ist? Wenn du noch ein großes Depot bei der gleichen Bank hast, deine Kontoführung dort läuft und der zuständige Banker einen großzügigen Moment hat, ist es sicher einfacher als wenn die Bank durch Auflösung des Vertrags dich als Kunden verliert.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Was ist mit gesetzlichen Kündigungsrechten gemeint?
im BGB sind ganz allgemein Kündigungsrechte für Verträge (aller Art) geregelt. Einschlägig könnten sein:
BGB § 313: Störung der Geschäftsgrundlage
BGB § 314: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
BGB §323: Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung
BGB §346 ff.: Rücktritt bei Verbraucherverträgen
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