Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einkommensteuer
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einkommensteuer

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
frecky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 11:58    Titel: Einkommensteuer Antworten mit Zitat

Hallo @ all!

In der Hoffnung, dass sich jemand hier auskennt...
Herr A und Frau B leben seit April 05 getrennt. Frau B hatte angeblich auf 400€ Basis gearbeitet. Bei den Unterhaltsberechnungen stellte sich heraus, dass sie 420€ ( als Haushaltshilfe) verdient hat (was Herr A nicht wußte) und das nicht versteuert hat.
HerrA hat die Steuerkl. 3 und möchte die Einkommenssteuererklärung für 2005 machen, allerdings verweigert Frau B ihm die Herausgabe einiger wichtiger Unterlagen. Mehrere Aufforderungen blieben ohne Erfolg.
Die Anwältin von Herrn A meinte, er müsse beim Finanzamt angeben, dass seine Frau im letzten Jahr 420€ verdient hat.( + Unterhalt).
Frage: Hätte Herr A dadurch finanzielle Nachteile oder muß er evtl. die Steuern für seine Frau nachzahlen, obwohl er nicht mal wußte, dass sie über 420€ verdient hat?

In der Hoffnung auf Antwort Geschockt
MFG Frecky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage ist nicht, ob er finanzielle Nachteile hätte.

Wenn er eine Steuererklärung für eine Zusammenveranlagung macht, muss er die Einkünfte der Ehefrau mit angeben.
Er weiß es ja Winken

Gruß

der Petz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Squezzy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 17:49    Titel: Re: Einkommenssteuer Antworten mit Zitat

frecky hat folgendes geschrieben::

Frage: ...oder muß er evtl. die Steuern für seine Frau nachzahlen, obwohl er nicht mal wußte, dass sie über 420€ verdient hat?


Steuern "für seine Frau" wird er wohl nicht nachzahlen müssen - denn 420 € x 12 Monate sind, weniger als der Grundfreibetrag von 7.664 EUR. Die Ehefrau muss auf ihr Einkommen also keine Steuern entrichten.

Sofern keine hohen Werbungskosten oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielt worden sind, wird der Ehemann aber wohl mit einer Nachzahlung rechnen müssen, denn auf das Gesamteinkommen der Ehegatten ist zuwenig Steuer einbehalten worden.
Ob die Nachzahlung dann "gütlich" von beiden Ehegatten zusammen getragen werden, hängt vom persönlichen Verhältnis der Betroffenen ab.
Grundsätzlich entfiele diese aber voll auf den Mann, da nur er Einkünfte über dem Freibetrag erzielt hat.

Der vom(Noch-)Ehemann erhaltene Unterhalt muss allerdings nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.