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In der Hoffnung, dass sich jemand hier auskennt...
Herr A und Frau B leben seit April 05 getrennt. Frau B hatte angeblich auf 400€ Basis gearbeitet. Bei den Unterhaltsberechnungen stellte sich heraus, dass sie 420€ ( als Haushaltshilfe) verdient hat (was Herr A nicht wußte) und das nicht versteuert hat.
HerrA hat die Steuerkl. 3 und möchte die Einkommenssteuererklärung für 2005 machen, allerdings verweigert Frau B ihm die Herausgabe einiger wichtiger Unterlagen. Mehrere Aufforderungen blieben ohne Erfolg.
Die Anwältin von Herrn A meinte, er müsse beim Finanzamt angeben, dass seine Frau im letzten Jahr 420€ verdient hat.( + Unterhalt).
Frage: Hätte Herr A dadurch finanzielle Nachteile oder muß er evtl. die Steuern für seine Frau nachzahlen, obwohl er nicht mal wußte, dass sie über 420€ verdient hat?
Frage: ...oder muß er evtl. die Steuern für seine Frau nachzahlen, obwohl er nicht mal wußte, dass sie über 420€ verdient hat?
Steuern "für seine Frau" wird er wohl nicht nachzahlen müssen - denn 420 € x 12 Monate sind, weniger als der Grundfreibetrag von 7.664 EUR. Die Ehefrau muss auf ihr Einkommen also keine Steuern entrichten.
Sofern keine hohen Werbungskosten oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielt worden sind, wird der Ehemann aber wohl mit einer Nachzahlung rechnen müssen, denn auf das Gesamteinkommen der Ehegatten ist zuwenig Steuer einbehalten worden.
Ob die Nachzahlung dann "gütlich" von beiden Ehegatten zusammen getragen werden, hängt vom persönlichen Verhältnis der Betroffenen ab.
Grundsätzlich entfiele diese aber voll auf den Mann, da nur er Einkünfte über dem Freibetrag erzielt hat.
Der vom(Noch-)Ehemann erhaltene Unterhalt muss allerdings nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
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