Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ein mieter möchte seinen mietvertrag vorzeitig kündigen. er sucht einen nachmieter der sollvent und bereit ist seine wohnuhng zu übernehmen. die wohnungsgesellschaft zieht es aber vor jemanden für diese wohnung zu nehmen der ihr bekannt ist. auch wenn das bedeutet, das der mieter bis zum ende seiner frist zahlen muß, obwohl jemand ihn früher hätte auslösen können.
die rechtslage ist klar, der vermieter muß keinen nachmieter akzeptieren.
bei verträgen die mit dreimonatiger frist beendet werden können.
das weis der mieter aber zu diesem zeitpunkt noch nicht. er sucht sich einen anwalt.
dieser fängt einen schriftverkehr mit der gesellschaft an. er argumentiert nach §242BGB
treu und glauben. der mieter müßte doch entlassen werden da es eine nicht zumutbare härte wäre und der nachmieter alle auflagen erfüllen würde...usw.
kann ein anwalt bei einer sache die so klar zu sehen ist so falsch argumentieren?
dürfte der anwalt da überhaupt abrechnen?
danke für antwort
Wieso falsch? Der Anwalt trifft doch genau ins Schwarze. Wer nach Treu und Glauben argumentiert, sieht doch eben genau, dass im Grundsatz die Rechtslage klar ist. 242 heisst doch nichts anderes wie: "Klar sind sie im Recht, aber das ist doch gemein!".
Der Anwalt muss doch nur weitergehenden Schaden abwenden und versuchen, den Wunsch des Mandanten irgendwie zu erfüllen. Sich da mit der Gegenseite außergerichtlich in Korrespondenz einzulassen ist da nicht das Dümmste. Solange der Anwalt es nicht auf eine Mietklage ankommen lässt... mehr als das der Mandant die vollen drei Monate noch zahlen muss, kann ja nicht sein. (Es sei denn, der Mandant hat nur auf Anraten des Anwalts bereits eine andere Wohnung bezogen und zahlt jetzt doppelte Miete - dann natürlich Fehler)
Den Anwalt muss man eigentlich immer bezahlen, da er nur eine Tätigkeit schuldet und keinen Erfolg. Wenn der Anwalt pfuscht, kann man mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen.
gut. wenn die aussage von dem anwalt aber vorher war, dass der vermieter den mieter nach treu und glauben aus dem vertrag lassen muß, dann ist das doch falsch? wenn der anwalt nicht auf die gültige rechtslage verweist und einfach sagt nach treu und glauben muß das gehen...dann ist das doch falsch beraten? die argumentation und was treu und glauben eigentlich aussagt, war bis zu der antwort hier auch garnicht klar.
danke
dann ist das doch falsch? wenn der anwalt nicht auf die gültige rechtslage verweist und einfach sagt nach treu und glauben muß das gehen..
Das könne wir so hier nicht nachvollziehen bzw. beurteilen; der Grundsatz von Treu und Glauben steht aber andererseits nicht irgenwie im luftleeren Raum, sondern ist natürlich am konkreten Einzelfall zu prüfen und kann eben ein "Rettungsanker" sein, aber auch ein einziger Ansatzpunkt für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche.
Aber ich denke, Sie wollen hier nicht über Treu und Glauben diskutieren, richtig? Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie falsch beraten worden sind, suchen Sie sich einen neuen Rechtsanwalt und lassen etwaige Ansprüche gegen den "alten" RA prüfen.
der anwalt hat doch eine beratende funktion, neben der tatsache das der wunsch des mandanten umgesetzt werden soll muß auch eine beratung über die möglichkeiten/erfolgs-
aussichten und rechtsgrundlagen erfolgen. aber ich sehe ein, dass dieser fall nur in direkter kommunikation geklärt werden kann. vielen dank für die erklärungen und die einsichten zu denen sie geholfen haben.
mfg
kay o.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.