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Umsatzsteuer

 
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Danielsan
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Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:39    Titel: Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo
Bin mit zwei Büchern für Hilfe in Steuenr für Existenzgründer durch, hätte da aber noch zwei Fragen die mir vielleicht jemand beantworten könnte.

1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??

2. Wenn ich eine Innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt habe über die USt-IdNr.
zu 0% Umsatzsteuer, kann ich dann aber von der Ware die Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen??

Vielen Dank

MFG
Daniel
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Tobias10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danielsan hat folgendes geschrieben::

1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??


Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen? Wie soll das denn gehen? Die Einfuhrumsatzsteuer ist doch die Vorsteuer. Diese kann grundsätzlich nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG von der Umsatzsteuer, die erhoben wurde, abgezogen werden.

Gem. § 16 Abs. 2 UStG ist diese als Vorsteuer grundsätzlich in dem Besteuerungszeitraum abzusetzen in dem sie entstanden ist.

Allerdings sind für den Abzug die Restriktionen des § 15 Abs. 2 UStG zu beachten. Dies bringt uns zur zweiten Frage:

Danielsan hat folgendes geschrieben::

2. Wenn ich eine Innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt habe über die USt-IdNr.
zu 0% Umsatzsteuer, kann ich dann aber von der Ware die Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen??


Da die eingeführten Gegenstände für innergemeinschaftliche Lieferung, also umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet werden, ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht abzugsfähig gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Gruß,

Tobias
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tolledeu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Tobias10"]
Danielsan hat folgendes geschrieben::


Allerdings sind für den Abzug die Restriktionen des § 15 Abs. 2 UStG zu beachten. Dies bringt uns zur zweiten Frage:

Da die eingeführten Gegenstände für innergemeinschaftliche Lieferung, also umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet werden, ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht abzugsfähig gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Gruß,

Tobias


Hallo,

§ 15 Abs.3 Nr. 1a UStG übersehen Frage .. Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach Abs. 2 tritt nicht ein, wenn die Umsätze in den Fällen des Abs. 2 S.1 Nr.1
a) nach § 4 Nr. 1-7 .... steufrei sind.

Gruß T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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Tobias10
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

tolledeu hat folgendes geschrieben::

§ 15 Abs.3 Nr. 1a UStG übersehen Frage


Stimmt,

hast Recht. Man sollte immer weiter lesen. Heut morgen hab ich das auf die schnelle doch tatsächlich überlesen.

Gruß,
Tobias
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 16:36    Titel: Re: Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo,

Danielsan hat folgendes geschrieben::
1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??

die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich als Vorsteuerbetrag von der USt-Steuerschuld abzuziehen (§§ 16 Abs. 2 S. 1; 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG). Darauf wurde schon hingewiesen.

Das hat sowohl in der Voranmeldung (siehe § 18 Abs. 1 S. 2 UStG, der auf § 16 Abs. 2 UStG verweist) also auch in der Steueranmeldung (USt-Jahreserklärung) zu geschehen (siehe § 18 Abs. 3 S. 1 UStG, der auch auf § 16 Abs. 2 UStG verweist).
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maxell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 252
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 17:49    Titel: Re: Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Danielsan hat folgendes geschrieben::
Hallo
Bin mit zwei Büchern für Hilfe in Steuenr für Existenzgründer durch, hätte da aber noch zwei Fragen die mir vielleicht jemand beantworten könnte.

1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??

2. Wenn ich eine Innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt habe über die USt-IdNr.
zu 0% Umsatzsteuer, kann ich dann aber von der Ware die Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen??

Vielen Dank

MFG
Daniel


zusammengefasst:

1. Eigene Zeile in der Voranmeldung (Zeile 62), mit der monatlichen Voranmeldung zu erklären

2. Ja
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