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Anmeldungsdatum: 23.08.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.08.06, 09:39 Titel: Umsatzsteuer
Hallo
Bin mit zwei Büchern für Hilfe in Steuenr für Existenzgründer durch, hätte da aber noch zwei Fragen die mir vielleicht jemand beantworten könnte.
1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??
2. Wenn ich eine Innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt habe über die USt-IdNr.
zu 0% Umsatzsteuer, kann ich dann aber von der Ware die Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen??
1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??
Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen? Wie soll das denn gehen? Die Einfuhrumsatzsteuer ist doch die Vorsteuer. Diese kann grundsätzlich nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG von der Umsatzsteuer, die erhoben wurde, abgezogen werden.
Gem. § 16 Abs. 2 UStG ist diese als Vorsteuer grundsätzlich in dem Besteuerungszeitraum abzusetzen in dem sie entstanden ist.
Allerdings sind für den Abzug die Restriktionen des § 15 Abs. 2 UStG zu beachten. Dies bringt uns zur zweiten Frage:
Danielsan hat folgendes geschrieben::
2. Wenn ich eine Innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt habe über die USt-IdNr.
zu 0% Umsatzsteuer, kann ich dann aber von der Ware die Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen??
Da die eingeführten Gegenstände für innergemeinschaftliche Lieferung, also umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet werden, ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht abzugsfähig gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG.
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.08.06, 11:58 Titel:
[quote="Tobias10"]
Danielsan hat folgendes geschrieben::
Allerdings sind für den Abzug die Restriktionen des § 15 Abs. 2 UStG zu beachten. Dies bringt uns zur zweiten Frage:
Da die eingeführten Gegenstände für innergemeinschaftliche Lieferung, also umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet werden, ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht abzugsfähig gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG.
Gruß,
Tobias
Hallo,
§ 15 Abs.3 Nr. 1a UStG übersehen .. Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach Abs. 2 tritt nicht ein, wenn die Umsätze in den Fällen des Abs. 2 S.1 Nr.1
a) nach § 4 Nr. 1-7 .... steufrei sind.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??
die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich als Vorsteuerbetrag von der USt-Steuerschuld abzuziehen (§§ 16 Abs. 2 S. 1; 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG). Darauf wurde schon hingewiesen.
Das hat sowohl in der Voranmeldung (siehe § 18 Abs. 1 S. 2 UStG, der auf § 16 Abs. 2 UStG verweist) also auch in der Steueranmeldung (USt-Jahreserklärung) zu geschehen (siehe § 18 Abs. 3 S. 1 UStG, der auch auf § 16 Abs. 2 UStG verweist).
Hallo
Bin mit zwei Büchern für Hilfe in Steuenr für Existenzgründer durch, hätte da aber noch zwei Fragen die mir vielleicht jemand beantworten könnte.
1. Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, macht man das bei der Monatlichen Umstazsteuervoranmeldung oder bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung??
2. Wenn ich eine Innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt habe über die USt-IdNr.
zu 0% Umsatzsteuer, kann ich dann aber von der Ware die Einfuhrumsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen??
Vielen Dank
MFG
Daniel
zusammengefasst:
1. Eigene Zeile in der Voranmeldung (Zeile 62), mit der monatlichen Voranmeldung zu erklären
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