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wenn A, handwerklich begabt, in seiner Firma was anschliesst, bspw einen Warmwasserboiler, und daraufhin passiert was damit - bspw. Wasseraustritt und damit verbundene Schäden im Büro des Arbeitgebers von A, bezahlt das As Haftpflicht?
gefälligkeitshandlungen sind vom v-schutz ausgeschlossen.
hat der ag den a beauftragt fällt das unter eigenverschulden des ag, hat a den boiler ohne kenntnis des ag angeschlossen könnte er sich schadenersatzpflichtig aus unerlaubter handlung machen. _________________ MfG,
Duisburger
das ganze kann auch in den bereich der "beruflichen tätigkeit" fallen, die komplett vom versicherungschutz ausgeschlossen ist. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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