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Post an unbekannte Person gleichen Namens

 
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Th.R
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Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 00:57    Titel: Post an unbekannte Person gleichen Namens Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A erhält seit einigen Monaten Post (größtenteils Briefe) für Person B. A und B haben den gleichen Nachnamen, A kennt B aber nicht und Personen mit seinem Nachnamen wohnen auch nicht in der Umgebung. A hat die Post gesammelt und gelegentlich als Fehlzustellung beim Postamt abgegeben.

Was kann A tun um künftige Fehlzustellungen zu verhindern? Muß A die Post überhaupt an den Postdienstleister zurückgeben?

Vielen Dank
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UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A unter seinem Namen Post bekommt, wird er die logischerweise auch öffnen, oder?
Wenn er dann feststellt, dass er nicht mit der angeschrieben Person identisch ist., dann kann er den Absender darüber informieren und Abstellung fordern.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:46    Titel: Re: Post an unbekannte Person gleichen Namens Antworten mit Zitat

Th.R hat folgendes geschrieben::

Muß A die Post überhaupt an den Postdienstleister zurückgeben?


Nein, es ist zwar nett wenn er der Post diese Arbeit abnimmt, aber verpflichtet ist A nicht. Ich hatte auch schon öfter "Fehlzustellungen" einfach mit der Notiz "Empfänger unbekannt - zurück an den Absender" in den nächsten Postkasten geworfen. Davon liegt immer einer auf dem Weg zum Einkauf, Büro etc. und man muss nicht Schlange stehen. Ebenso verfahre ich mit unerwünschten Zusendungen (Werbung), die zwar korrekt an mich adressiert aber eben nicht erwünscht ist.... ;-)
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

UG hat folgendes geschrieben::
Wenn A unter seinem Namen Post bekommt, wird er die logischerweise auch öffnen, oder?
Wenn er dann feststellt, dass er nicht mit der angeschrieben Person identisch ist., dann kann er den Absender darüber informieren und Abstellung fordern.


Gilt aber nur für den Fall, dass der nicht identische Vorname nicht in der Adresse steht - sonst ist es wohl Verletzung des Briefgeheimnisses... Aber man könnte der Post untersagen, Sendungen für z.B. "Heinz Mustermann" in den Briefkasten von "Karl und Karla Mustermann" zu werfen - wird aber nicht funktionieren Winken
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