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recht.de :: Thema anzeigen - Wie ist die Tahlungsmoral einer berufs 7 Dienstunfähigkeits?
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Wie ist die Tahlungsmoral einer berufs 7 Dienstunfähigkeits?

 
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Steffen1611
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 17:34    Titel: Wie ist die Tahlungsmoral einer berufs 7 Dienstunfähigkeits? Antworten mit Zitat

Ich bin Beamter und habe seit Jahren eine dienstunf.-Vers..

Angenommen ich werde Dienstuntauglich geschrieben und in Frühpension geschickt, wie lange dauert die Auszahlung, bzw. was muss man alles tun, das es zur Auszahlung kommt.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

die versicherungsleistung wird fällig sobald der versicherungsfall rechtskräftig festgestellt ist, z.b. durch gutachter.
ist der versicherungsfall rechstkräftig festgestellt erfolgt ggf. auch rückwirkend seit anzeige / eintritt des versicherungsfall die leistungserbringung.
_________________
MfG,
Duisburger

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