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Ich habe gestern meinen geleasten (Wortsperre: Firma) in der Werkstatt abgegeben! Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass in der Fahrertür ein Kratzer (ca. 2 cm) ist und mir anscheinend mal jemand hinten drauf gefahren ist! Außerdem soll ich noch die Bremsflüssigkeit wechseln lassen. Dafür soll ich jetzt über 1300 € bezahlen (400 für die Tür, 80 für die Bremsflüssigkeit und über 800 für die hintere Stoßstange).
Hab jetz mal in einer Wekstatt nachgafragt und die haben mir gesagt, dass die Reparatur höchstens 500 € kosten darf. Jetzt meine Fragen:
Kann ich den Schaden selbst reparieren oder reparieren lassen?
Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen um den Schaden beurteilen zu lassen?
Kann ich den Vorfall meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung melden, wenn keine Einigung mit dem Händler zustande kommt?
Das geleaste Fahrzeug wird - wie üblich - vollkaskoversichert gewesen sein.
Zwar muß ein Schaden unverzüglich dem Versicherer angezeigt werden, jedoch würde ich raten, dass Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und um Kulanz bitten. Sie sagten, Sie haben von dem Schaden durch Auffahren nichts bemerkt, wissen somit auch nicht, wann der Schaden passiert ist.
Bei einem Vollkasko-Schaden dürfen Sie nicht selbst einen Gutachter beauftragen, ggf. schickt Ihr Versicherer einen solchen.
Sollte Ihre Versicherung Bereitschaft zeigen, den Schaden zu regulieren, würden Sie Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung tragen und den Rückstufungsverlust.
Bei einer Schadenanzeige Ihrerseits würde sich Ihr Versicherer mit dem Leasinggeber in Verbindung setzen, da der LG die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausübt.
Der Kratzer von 2 cm in der Fahrertür gehört m.E. zum normalen Gebrauch des Fahrzeugs, dafür haben Sie ja bezahlt.
Der Wechsel der Bremsflüssigkeit muß im vorgegebenen Inspektions-Rhythmus erfolgen, dieser ist hier nicht ersichtlich.
Normalerweise übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine solche Streitigkeit. Auch hier empfiehlt sich ein Anruf oder eine E-Mail mit Schilderung.
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass in der Fahrertür ein Kratzer (ca. 2 cm) ist und mir anscheinend mal jemand hinten drauf gefahren ist! Außerdem soll ich noch die Bremsflüssigkeit wechseln lassen.
Ein Kratzer von 2 cm dürfte nicht mehr vertragsgemäß sein. Einen entsprechenden Schaden würdest Du beim Gebrauchtwagenkauf wohl auch monieren.
Wenn der Wechsel der Bremsflüssigkeit notwendig ist, muß es auch machen lassen. Der LN ist für den vertragsgemäßen Zustand verantworltich. Warum soll sie denn gewechselt werden ?
johanngoegl hat folgendes geschrieben::
Hab jetz mal in einer Wekstatt nachgafragt und die haben mir gesagt, dass die Reparatur höchstens 500 € kosten darf. Jetzt meine Fragen:
Kann ich den Schaden selbst reparieren oder reparieren lassen?
Selbstverständlich kannst Du den Schaden auch woanders reparieren lassen. Es muß nur fachgerecht sein. Dafür gibt es Werkstätten, die sich auf das sog. SmartRepair spezialisiert haben.
johanngoegl hat folgendes geschrieben::
Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen um den Schaden beurteilen zu lassen?
Ja. Dann würde man sich wohl in der Mitte treffen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Wenn der Wechsel der Bremsflüssigkeit notwendig ist, muß es auch machen lassen. Der LN ist für den vertragsgemäßen Zustand verantworltich. Warum soll sie denn gewechselt werden ?
Bremsflüssigkeit ist alle 2 Jahre zu wechseln, da diese Feuchtigkeit zieht
Wenn der Wechsel der Bremsflüssigkeit notwendig ist, muß es auch machen lassen. Der LN ist für den vertragsgemäßen Zustand verantworltich. Warum soll sie denn gewechselt werden ?
Bremsflüssigkeit ist alle 2 Jahre zu wechseln, da diese Feuchtigkeit zieht
das haben flüssigkeiten so an sich _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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