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Bei Leasingvertrag - Tausch?

 
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Susi2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 20:13    Titel: Bei Leasingvertrag - Tausch? Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen...

ich habe seit wenigen Monaten ein Auto auf Leasing. Von Anfang an aber hab ich mit diesem Probleme. Hab ich das Recht auf einen Tausch des Autos???
Weil austreten kann ich ja aus dem Leasingvertrag mit diesem Grund doch auch nicht, oder?

Gruss Susi
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stefan-olsen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

In wie weit Probleme?

Technisch? dann kann man es ja zur Werkstatt bringen, die kosten für Reparaturen sind ja bei den meisten Leasingverträgen inbegriffen
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Susi2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.08.06, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Seit dem ich das Auto auf Leasing habe, leuchtet im Innenraum die Abgasleuchte unaufhörlich. Das heißt für mich das am Auto irgendetwas nicht in Ordnung ist. Bin zur Werkstatt, die sich erst geweigert hatten, dann nach Untersuchung nichts gefunden haben und auch andere Werkstätten wissen nicht warum. Bis jetzt haben sie die Rechnungen übernommen. Doch jetzt stellt sich, noch nicht 100%tig, raus das es wahrscheinlich der kat ist. Kaputt. Und den zahlt mir glaub niemand. Oder wißt ihr da mehr?

Gruss Susi
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.08.06, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Art der Finanzierung ist erst mal unerheblich.

Auf Grund der Schilderung scheint entweder ein Garantiefall vorzuliegen, falls der Hersteller eine solche abgegeben hat oder ein Gewährleistungsfall. D.h. die Werkstatt muß den Fehler finden und beheben.

Vielleicht gibt es schon Leidensgenossen zu diesem Problem. Bei solchen Sachen ist www.motortalk.de ganz interessant.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Susi2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.08.06, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bei motortalk bin ich schon mit jemanden in Kontakt der dasselbe Problem hat. Selbst er weiß nicht weiter. Ein Garantiefall von einem Jahr liegt vor, doch soweit ich weiß ist dort der Kat nicht inbegriffen. Was heißt Gewährleistungsfall in diesem Sinne?

Gruss Susi2
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.08.06, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Garantie ist grundsätzlich freiwilllig und wird meistens durch den Hersteller abgegeben, der auch den Umfang festlegt. Ist der vorliegende Defekt nicht durch die Garantie gedeckt, könnte die gesetzliche Gewährleistung in Betracht kommen. Allerdings nützt die nur etwas in den ersten sechs Monaten, da danach der Käufer nachweisen muß, daß die Ursache die zum Defekt geführt hat, bereits beim Kauf vorlag. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf den Zustand, der beim Kauf vorlag.

Was steht denn in der Bedienungsanleitung zur Abgasleuchte, wenn die aufleuchtet ? Vielleicht liegt ein Schaden am Kat vor, z.b. der Lamdasonder oder ähnliches. Normalerweise müßte das die Werkstatt finden können.
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