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Fahrtkosten / Verpflegungspauschale beim Bewerbungsgespräch

 
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Micki10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 15:30    Titel: Fahrtkosten / Verpflegungspauschale beim Bewerbungsgespräch Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zum ansetzen von Bewerbungskosten in einer Steuererklärung.

Ich wohne in Stadt A und habe ein Bewerbungsgespräch in Stadt B. Die Entfernung zwischen den Städten beträgt z.B. 600 km einfach, was eine Fahrleistung von A nach B und wieder nach A von 1200 km bedeutet. Da ich dafür allein wohl 12 Stunden unterwegs wäre, zum Bewerbungsgespräch pünktlich ankommen möchte und daher einen Puffer für Staus, Pausen etc. brauche und zudem das Gespräch Vormittags stattfindet, was unter den Umständen Losfahren um 3 Uhr morgens bedeuten würde, ist das beste/mir das liebste für ein erfolgreiches Gespräch einen Tag vorher anzureisen und zu übernachten.

Man übernachtet nun nicht im Hotel wegen der Übernachtungskosten, sondern bei einem Bekannten in Ort C, was insgesamt einen Umweg von 50 km bedeutet.

Bei der Steuererklärung würde ich nun als Fahrtkosten die Kilometer von A nach B über C angeben, wie ich sie auch gefahren bin; keine Übernachtungskosten, da ich diese beim Bekannten nicht hatte; bei der Verpflegung jedoch die Zeitspanne vom Verlassen des Orts A bis zur Wiederankunft des Orts A berechnen.

Ist dies so korrekt? Darf ich den Umweg über meinen Bekannten angeben? Ich möchte nicht, dass das Finanzamt mir nur die km vom Bekannten am Tag des Gesprächs bis zum Gespräch anerkennt, dann würde ich eher den direkten Weg angeben von A nach B auch wenn meine Fahrtroute ja A über C nach B entspricht. Wie sieht es mit der Verpflegungspauschale aus wegen der Übernachtung?
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Squezzy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das Wort "Bekannter " könnte einem pingeligen Finanzbeamten natürlich aufstoßen. Ich persönlich hätte im dargestellten Fall kein Probleme mit dem Ansatz einer Strecke von A-B-C-A, da es auch bei einer Übernachtung im Hotel zu einer solchen Umwegstrecke kommen kann.

Verpflegungsmehraufwand: als Abwesenheitsdauer ist immer der Tag von 0-24 Uhr zu betrachten.
Abfahrt 1. Tag 3 Uhr = Pauschbetrag für Abwesenheit von mehr als 14h aber weniger als 24 h.
Rückankunft 2. Tag bspw. 10 Uhr = Pauschbetrag für Abwesenheit von mehr als 8 h aber weniger als 14h
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Falls ich mich nicht irre, können für die Übernachtung bei Bekannten auch pauschal 20 Euro abgerechnet werden. Ich würde auch so, wie ich gefahren bin, abrechnen.
Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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