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Sittenwidrigkeit bei Dahrlensverzinsung?

 
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lotusblüte
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Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 14:02    Titel: Sittenwidrigkeit bei Dahrlensverzinsung? Antworten mit Zitat

Hallo!

A nimmt einen Kredit für eine neue Geschäftsidee auf und B unterschreibt eine Bürgschaft für die Bank.

A meldet private Insolvenz an, B muss zahlen.

Die Bank berechnet für die kompletten 7 Jahre Laufzeit des Darlehns die Zinsen.

Ist dies rechtens? Darf die Bank die Zinsen über die kompletten 7 Jahre Laufzeit berechnen oder ist dies Sittenwidrig (wenn man das so nennen kann/ darf? Geschockt )?

Liebe Grüße!!!
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stejen
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Erde

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A nicht zahlt, kann die Bank grundsätzlich ihre noch offene Forderung gegen den Bürgen geltend machen. ABER: ein paar Fragen zur Bürgschaft: war die Bürgschaft betragsmäßig beschränkt oder unbeschränkt, zum Bürgen: wie waren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme, Hausfrau, Job, Student oder was?, geht es um einen fünfstelligen, sechsstelligen, siebenstelligen Betrag? Aus den Antworten zu diesen Punkten ließe sich eventuell eine Sittenwidrigkeit ableiten, aus der dargestellten Forderung der Bank bisher nicht.
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lotusblüte
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Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 14:32    Titel: Danke für die schnelle Antwort! Antworten mit Zitat

Hallo!!!

Person B war und ist zu dem Zeitpunkt der Bürgschaftsunterzeichnung Rentner. Die Bürgschaft besteht aus einer Grundschuld von 75.000 €, die zu Lasten, des Eigenheimes von B geht.

B ist heute 70 Jahre!

Danke!!! Vielen DANKE!!!
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lotusblüte
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Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 16:51    Titel: Aussichtslos oder hat keiner eine Meinung Antworten mit Zitat

Brauche Hilfe!!!
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ lotusblüte
Sorry da will ich nichts falsches sagen. Winken
Ich habe vom Bürgschaftsrecht keine Ahnung, kann auch sehr
kompliziert sein und der MOD ist, vermute ich im Urlaub.
Vielleicht nächste Woche.


Gr.

ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

wenn jemand ein pfandobjekt hat und darauf eine grundschuld eintragen lässt, um dafür für jemand anderen zu bürgen, dann ist das nicht sittenwidrig
wie kommst du auf so eine idee
sofern der bürge im vollbesitz seiner geistigen fähigkeiten war, ist daran nichts verwerfliches
dass jemand rentner ist, ist kein indiz dafür, dass er mit seinem vermögen nicht mehr bürgen darf...oder wie soll ich deinen hinweis darauf deuten
fazit
eine bürgschaft sollte man sich sehr gut überlegen, weil man jederzeit für den kredit in anspruch genommen werden kann
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-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

@Zickenlatein,

Um Sie zu zitieren
wat sull dä Quatsch

hier geht es einmal darum, um welche Art der Bürgschaft es sich handelt.
Leitet sich daraus ab, dass für sieben Jahre der Zins berechnet werden kann?
Kann die Bank eventuell nur Vorfälligkeit beanspruchen?
Da es sich um eine Geschäftsidee handelte, ist auch noch die Kreditvergabe,
bzw. die Art des Kredites womöglich von Bedeutung.
War eventuell überhaupt die Hereinnahme dieses Bürgen sittenwidrig, unter
dem Aspekt des besonderen Risikos des Kredites?
Wurden Fördermittel eingesetzt?
Usw.

Bitte Sie sind dran.

Gr.

ZetPeO
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

sicher gibt es in letzter zeit einige urteile, in denen gerichte über die sittenwidrigkeit zB von mithaftenden ehefrauen ohne einkommen, die für einen bankkredit des ehemannes für dessen geschäftsbetrieb o.ä. hafteten, entschieden haben, und zwar zuungunsten der bank, die von diesem tatbestand der einkommenslosigkeit des gesamtschuldners oder bürgen wusste
aber hier ging es im eingangsposting doch darum, eine bürgschaft perse als sittenwidrig zu bezeichnen, nur weil jemand rentner ist und sein haus verpfändet
und so kann man mE nicht argumentieren
und da wir die fakten nicht kennen, können wir zu dem speziellen fall hier gar nichts sagen
dazu müssten wir ja einsicht in die unterlagen haben Mit den Augen rollen
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

@zickenlatein

Ja das ist schon klar.
Sittenwidrigkeit, war hier m.E. nicht die Bürgschaft allgemein gemeint,
sondern auch, oder gerade auf den Bezug der siebenjährigen Zinsforderung der Bank.
Der MOD könnte zumindest allgemein gültige Aussagen treffen.
Ich kann es nicht. Winken

Gr.

ZetPeO
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

ja, zet-pee-ohh, das mag schon sein...
aber es kommt auf den vertrag mit der bank an
bevor wir da im nebel stochern, kann man in unkenntnis der fakten nichts sagen
wenn hier der vertrag wegen sittenwidrigkeit angefochten werden soll,muss man schon schwere geschütze auffahren können
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank darf (an Zinsen) berechnen:

- die vertraglich vereinbarten Zinsen seit Auszahlung bis zur Kündigung
- wenn eine Zinsfestschreibung vereinbart war, eine Vorfälligkeitsentschädigung
- 8 % plus Basiszinssatz Verzugszinsen ab Kündigung bis Zahlung
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