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brauche da mal hilfe

 
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boardmaster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 15:31    Titel: brauche da mal hilfe Antworten mit Zitat

Ja erstmal hallo ich hoffe das sie mir hier helfen können



Also mein Vater hat mit einem Anwalt gesprochen und und und und nun möchte der Geld vom Bankkonto einziehen wozu er zu dem jetztigen zeitpuckt noch berechtigt ist und da ich weiß das wenn man ihm schreibt das man ihm die Bank einzugsermächtigung wegnimmt dann darf er kein geld mehr vom Konto ziehen und nun wollte ich mal fragen ob es da auch einen § gibt sieht ja immer besser aus wenn da ein paar § drin stehen und wie man das halt am besten formoliert das er erben kein Geld mehr vom Konto ziehen soll.



sorry für NO , . (mache das immer Falsch)


ich hoffe das einer auch ohne . und , versteht was ich meine und ich hoffe auf eine schnelle Antwort


Mit freundlichen Grüßen

Boardmaster
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:37    Titel: Re: brauche da mal hilfe Antworten mit Zitat

boardmaster hat folgendes geschrieben::
ich hoffe das einer auch ohne . und , versteht was ich meine


Mag sein, aber ich jedenfalls verstehe nicht. worum es überhaupt geht.

Gruß,
moro
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boardmaster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

es geht darum das ich einen § suche der dazu passt das ich jemanden verbieten möchte das er geld per lastschrift von meinem konto abzieht
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Warum lassen Sie das Geld nicht von der Bank zurückbuchen?
Das geht m.W. bis 6 Wochen nach der Abbuchung.

Schreiben sie einfach: Hiemit widerrufe ich die von mir erteile Abbuchungserlaubnis.

Mano
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

...um die Antwort von mano etwas zu ergänzen:

Dem Anwalt kann man schreiben, dass man die Einzugsermächtigung (wenn man dann eine erteilt hat) widerruft.

Hat er schon abgebucht, kann man die Bank beauftragen, die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückzugeben.

Gruss Hans-Jürgen
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