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Nachträglich Schaden am Auto festgestellt

 
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Chasy74
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 07:39    Titel: Nachträglich Schaden am Auto festgestellt Antworten mit Zitat

Hallo!

Person V hat vor vier Monaten das 6-Jahre alte Auto privat an Käufer K verkauft.
Jetzt hat der Käufer K angerufen und mitgeteilt, daß in der Werkstatt ein Schaden entdeckt wurde, der von einem Unfall her stammen muß. Das Bodenblech ist angeblich um einiges verschoben.
V hatte nie einen Unfall und deshalb den Wagen natürlich auch als unfallfrei verkauft.
Ein Rückruf in einer anderen Werkstatt hat ergeben, daß so ein Schaden auch dadurch entstehen kann, wenn man gegen den Bordstein fährt. Das kann in den vergangenen 6 Jahren natürlich schon mal vorgekommen sein, aber sowas ist doch kein Unfall, oder?

Jedenfalls will der Käufer K einen Gutachter beauftragen und die ganze Sache dann an seinen Rechtsanwalt übergeben.

Allgemeine Fragen:
- Wer muß das Gutachten bezahlen?
- Im Kaufvertrag steht ausdrücklich drin, daß es sich um einen Privatverkauf handelt und deshalb jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Wie stehen die Chancen, falls es wirklich vor Gericht kommen sollte?
- Person V hat nur einen Kfz-Rechtsschutzversicherung, aber keine Privat-Rechtschutzvers. Würde die Kfz-RSV für V's Anwalt aufkommen?

Wäre schön, wenn jemand weiterhelfen könnte.

Danke!


Zuletzt bearbeitet von Chasy74 am 24.08.06, 07:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Frage 1: Wer bestellt muß auch bezahlen.

Frage2: Da sie privat verkauft haben und die Gewährleistung ausgeschlossen haben, muß Käufer K ihnen beweißen, dass sie von dem Schaden hätten wissen müßen.

Frage 3: Ein klares Nein.
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Chasy74
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Meinung.

Der gleichen Ansicht bin ich auch.
Zumal dieser Schaden auch während der letzten vier Monate, als bereits das Auto in K's Besitz war, zustandekommen hätte können.

Beim Auto wurden regelmäßig Kundendienste und natürlich auch TÜV durchgeführt. Ich denke mal, daß die Werkstatt dann auf diesen Schaden hingewiesen hätte.

Noch eine Frage:
Für welche Fälle tritt dann die KFZ-Rechtsschutzversicherung ein?


Zuletzt bearbeitet von Chasy74 am 23.08.06, 10:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also m.M.n. für alle Fälle die mit dem KFZ verursacht werden. Aber genauer können dir die AGB´s deiner Versicherung dies sagen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 11:22    Titel: Re: Nachträglich Schaden am Auto festgestellt Antworten mit Zitat

Chasy74 hat folgendes geschrieben::


- Person V hat nur einen Kfz-Rechtsschutzversicherung, aber keine Privat-Rechtschutzvers. Würde die Kfz-RSV für V's Anwalt aufkommen?

!


ktown74 hat folgendes geschrieben::
Frage 3: Ein klares Nein.
!



Dieses "Nein" ist für mich gar nicht so klar. Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst auch den Bereich "Vertrags- und Sachenrecht", soweit er sich auf Motorfahrzeuge bezieht.

Das ist hier der Fall: es geht um eine vertragsrechtliche Angelegenheit.

Es wäre nur zu klären, ob der V vorsätzlich gehandelt hat, als er den Mangel verschwiegen hat. Wenn ja, entfällt aus diesem Grund der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung. Wenn nein, müsste die RSV Versicherungsschuzt gewähren (ich seh zumindest keinen einschlägigen Ausschlusstatbestand)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Chasy74
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, V hat nicht vorsätzlich gehandelt, da er von dem Schaden nichts wußte. Außerdem ist bis dato noch gar nicht geklärt, ob der Schaden wirklich schon vor dem Verkauf des Autos vorlag. Schließlich sind seit dem Verkauf 4 Monate vergangen, in der Zwischenzeit kann ja allerhand passiert sein!
Fraglich ist allerdings, ob ein Gutachter feststellen kann, wann genau dieser ominöse Schaden aufgetreten ist ...
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