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Gewährleistung bei inzwischen geschlossener Filliale

 
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Cool_Moe_D
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 14:47    Titel: Gewährleistung bei inzwischen geschlossener Filliale Antworten mit Zitat

Ich habe bei einer Discount-Kette vor einem Jahr einen TV gekauft. Das Gerät ist jetzt kaputt gegangen. Ein Freund von mir (Radio und Fernsehtechniker) sagte mir nach Prüfung, dass das Gerät von vornherein fehlerhaft war.

Ich habe nun mit dem Händler (der Kette) folgende Probleme:

1. Die Filiale ist inzwischen geschlossen, daraufhin habe ich die Kette angeschrieben. Die sagten mir, dass sie ein Franchiseunternehmen sind und ich mich an den ehemaligen Ladeninhaber halten muss (der kann sich wahrscheinlich auf Unmöglichkeit berufen).

2. Die Beweislastumkehr gilt ja nur für 6 Monate... ergo muss ich einen Gutachter einschalten und ihn vorerst bezahlen, oder?

Mich interessiert: Mit wem habe ich den Kaufvertrag geschlossen (aurf dem Kassenbon steht nämlich nur der Name der Kette) und muss ich Nachbesserung verlangen oder kann ich vielleicht sogar zurücktreten, wenn die Kette sich weigert?
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