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Schadenersatz oder nicht?

 
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Zielfahnder
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 13:09    Titel: Schadenersatz oder nicht? Antworten mit Zitat

Herr L. aus G. meldete am 21.06.2006 seiner Versicherung, das ihm aufgrund eines Hagelschaden sein Vordach im Garten zerstört wurde.

Die Sachbearbeiterin teilte ihm eine Schadennummer mit, die er auf dem Schadenprotokoll vermerken und der Versicherung postalisch zukommen lassen soll. Das hat Herr L. am 24.06.2006 getan.

Des Weiteren teilte die Sachbearbeiterin Herrn L. am Telefon mit, das er den Schaden bis 200,00 EUR sofort reparieren darf. Der tatsächliche eingetretene Schaden ist aber "nur" 119,00 EUR.

Für Herrn L. ist das also eine verbindliche Zusage der Versicherung bzw. der Sachbearbeiterin, die ja die Versicherung in diesem Fall vertritt.

Am 14.07.2006 bekam Herr L. von der Versicherung ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, das der gemeldete Schaden nicht ersatzpflichtig ist, da der Rahmenvertrag der Kleingärtner keinen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm und Hagel beinhaltet.

Mit dieser Aussage will sich Herr L. nicht zufrieden geben, da er eine verbindliche Zusgage durch die Sachbearbeiterin bekommen habe, das er reparieren darf.

Was kann Herr L. jetzt noch tun, damit er zu seinem Geld kommt?
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Zielfahnder

>> Ich leiste keine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich gebe mein Wissen im Rahmen meiner Erfahrung wieder. <<
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat der Herr L. die Sachbearbeiterin aber missverstanden.

Sie hat ja nie gesagt (geht zumindest aus dem Posting vom Zielfahnder nicht hervor), dass der Schaden eersatzpflichtig sei.

Sie hat nur gesagt, der Herr L. kann den Schaden, sofern er nicht höher wird als 200 €, schon mal reparieren lassen, ohne dass der Schaden vom Schadenregulierer besichtigt wird, und der Schaden wird dann vom Versicherer übernommen, sofern er laut Versicherungsvertrag versichert ist.

Den von mit fett geschriebenen Halbsatz hat sie vermutlich nicht gesagt, weil das ja auch selbstverständlich ist. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass es sich plötzlich um einen versicherten Schaden handeln soll, nur weil eine Selbstverständlichkeit nicht ausdrücklich ausgesprochen wird.
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Zielfahnder
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Da hat der Herr L. die Sachbearbeiterin aber missverstanden.

Sie hat ja nie gesagt (geht zumindest aus dem Posting vom Zielfahnder nicht hervor), dass der Schaden eersatzpflichtig sei.

Sie hat nur gesagt, der Herr L. kann den Schaden, sofern er nicht höher wird als 200 €, schon mal reparieren lassen, ohne dass der Schaden vom Schadenregulierer besichtigt wird, und der Schaden wird dann vom Versicherer übernommen, sofern er laut Versicherungsvertrag versichert ist.

Den von mit fett geschriebenen Halbsatz hat sie vermutlich nicht gesagt, weil das ja auch selbstverständlich ist. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass es sich plötzlich um einen versicherten Schaden handeln soll, nur weil eine Selbstverständlichkeit nicht ausdrücklich ausgesprochen wird.


Nachdem die Sachbearbeiterin in ihren Computer geschaut und Herrn L. eine Schadennummer übermittelt hat, hätte die Sachbearbeiterin ja bereits feststellen müssen, das Herr L. ja überhaupt keinen Anspruch hat.

Hätte sie das festgestellt, dann hätte sie Herrn L. keine Schadennummer übermittelt.

Herr L. ist davon ausgegangen, das er wegen Hagelschaden versichert ist. Leider liegen ihm keine Versicherungsunterlagen vor, da es sich hier um einen Rahmenvertrag für mehrere Mitglieder eines Kleingartenvereins handelt.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade dann, wenn der Herr L. nicht der Versicherungsnehmer ist, hat er eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Normal meldet man ja (als Versicherter) den Schaden (beim Versicherungsnehmer) und wird dann schon die "rahmenbedingungen" hingewiesen.
woher soll die sachbearbeiterin wissen, ob herr l. nun kenntnis vom vvertrag hat oder nicht?

es stimmt schon, dass sie es hätte sagen können, aber genauso hat "mogli" oben schon recht.

im zweifel werden sie die aussagen der sachbearbeiterin auch nicht nachweisen können - und sie wären nachweispflichtigt.

mal abgesehen davon: lassen sie bei der nächsten hauptversammlung des vereins doch den vorstand mal checken, was eine entsprechende deckung kosten würde und wie hoch der beitrag je lauben-besitzer wäre. ich gehe mal davon aus, dass über die jahre die ersparte prämie höher ist als die jetzigen reparaturkosten.
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MfG,
Duisburger

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Zielfahnder
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung hat zwischenzeitlich den Hagelschaden aufgrund der telefonischen Zusage reguliert.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zielfahnder hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung hat zwischenzeitlich den Hagelschaden aufgrund der telefonischen Zusage reguliert.


"Ohne Anerkenntnis einer Rechtspficht und ohne Präjudiz für zukünftige Schadensfälle..."

...zahlt die V. sogar aus Kulanz, obwohl der Schaden nichtmal versichert war und eigentlich alles regulär abgelaufen ist...
sowas gibts doch garnicht!? Lachen
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