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Kfz-Schaden Abrechnung per Gutachten bei wirtsch. Totalschad

 
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steuersepp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 22:27    Titel: Kfz-Schaden Abrechnung per Gutachten bei wirtsch. Totalschad Antworten mit Zitat

Hallo

ich hatte einen Autounfall, wo der andere Schuld ist.
Für mein Auto habe ich ein Gutachten erstellen lassen mit folgenden Resultat:

Reparaturkosten ohne MwSt. 1.651,86 €
MwSt. auf Rep.-kosten 264,30 €
Gesamtsumme Reparaturk. mit MwSt. 1.916,16 €

Beurteilung: Reparaturwürdig

Wiederbeschaffungswert 2.600,00 €
(MwSt. fällt bei derartigen Fahrzeugen nicht an)

Restwert mit MwSt: 1.500,00 €

Welchen Betrag kann ich jetzt nun von der gegnerischen Versicherung verlangen?

Mit freundlichen Grüßen
Steuersepp[/u]
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 22:58    Titel: Re: Kfz-Schaden Abrechnung per Gutachten bei wirtsch. Totals Antworten mit Zitat

steuersepp hat folgendes geschrieben::
Hallo

ich hatte einen Autounfall, wo der andere Schuld ist.
Für mein Auto habe ich ein Gutachten erstellen lassen mit folgenden Resultat:

Reparaturkosten ohne MwSt. 1.651,86 €
MwSt. auf Rep.-kosten 264,30 €
Gesamtsumme Reparaturk. mit MwSt. 1.916,16 €

Beurteilung: Reparaturwürdig

Wiederbeschaffungswert 2.600,00 €
(MwSt. fällt bei derartigen Fahrzeugen nicht an)

Restwert mit MwSt: 1.500,00 €

Welchen Betrag kann ich jetzt nun von der gegnerischen Versicherung verlangen?

Mit freundlichen Grüßen
Steuersepp[/u]


Zitat:
Reparaturkosten ohne MwSt. 1.651,86 €

Wenn Sie nach Kostenvoranschlag abrechnen.

Bei der Reparatur reichen Sie einfach die Rechnung ein...
Zitat:
Gesamtsumme Reparaturk. mit MwSt. 1.916,16 €

_________________
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte die Forenregeln beachten und nicht in der "Ich"-Form schreiben, das kann sonst in einer unerlaubte Rechtsberatung enden.


1.950 € - max., wenn der Geschädigte repariert (Restwert 1.500 EUR + 30%)
1.500 € - wenn der Geschädigte ein anders Fahrzeug anschafft (zzgl. evlt. Restwert bzw. Veräußerungserlöß des beschädigten Kfz)
1.500 € - wenn der Geschädigt nur die Entschädigung kassieren will

Die 1.651,86 € sind eher ein fiktiver Wert wenn nicht repariert wird. Ein Anspruch besteht auf die Netto-Reparaturkosten nur dann, wenn (wir hier eben nicht) kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
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steuersepp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielden Dank.

Duisburger wie kommen Sie auf die 1.500,00 €?

Meine Meinung war wenn nicht die Nettoreparaturkosten erstattet werden, dann Wiederbeschaffungswert abzüglich Zeitwert. Liege ich da falsch?

MfG
Steuersepp
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Astranautin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 21:01    Titel: Re: Kfz-Schaden Abrechnung per Gutachten bei wirtsch. Totals Antworten mit Zitat

steuersepp hat folgendes geschrieben::
Hallo

ich hatte einen Autounfall, wo der andere Schuld ist.
Für mein Auto habe ich ein Gutachten erstellen lassen mit folgenden Resultat:
Reparaturkosten ohne MwSt. 1.651,86 €
MwSt. auf Rep.-kosten 264,30 €
Gesamtsumme Reparaturk. mit MwSt. 1.916,16 €
Beurteilung: Reparaturwürdig
Wiederbeschaffungswert 2.600,00 €
(MwSt. fällt bei derartigen Fahrzeugen nicht an)
Restwert mit MwSt: 1.500,00 €
Welchen Betrag kann ich jetzt nun von der gegnerischen Versicherung verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Steuersepp[/u]


Hallo,

es gibt ein recht frisches Urteil dazu (BGH vom 23.5.2006 VI ZR 192/05).

Die gegnerische Versicherung wird dir zunächst 1100 € zahlen.

Um den Rest (551 € netto, evtl Nutzungsausfall) zu bekommen, musst du nachweisen, dass du den Wagen weiter nutzt. Das wird angenommen, wenn du die Kiste mind. weitere 6 Monate fährst. Habe gerade genau das gleiche erlebt und nach dem halben Jahr anstandslos den Rest ausgezahlt bekommen, plus zwei Tage Nutzungsausfall wegen Notreparatur.
Wenn du den Wagen früher verkaufst, wird angenommen, dass du den Restwert realisiert hast und du siehst nix mehr von der Versicherung.
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steuersepp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank.
Die Versicherung zahlt mir jetzt 1.100,00 € und in 6 Monate die Differenz von ca 650,00 €. Genauso wie Astronautin beschrieben hat.
Frage an Artronautin:
Wann hast du die 2 Tage Nutzungsausfall für Notreparatur erhalten? Auch nach den 6 Monaten?

MfG
Steuersepp
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Astranautin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, habe mich vorher nicht drum gekümmert.

Sie werden aber schätzungsweise auch vorher nichts rausrücken, denn solltest du die Karre vor Ablauf des halben Jahrs verkaufen, steht dir ausser den schon erhaltenen 1100 Eus gar nichts mehr zu. Nutztungsausfall gibts ja nur bei tatsächlicher Reparatur und nicht bei Gutachtenabrechnung (oder?).
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