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Fernabsetzer verweigert Widerruf - Hilfe !

 
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Seco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 16:54    Titel: Fernabsetzer verweigert Widerruf - Hilfe ! Antworten mit Zitat

ich habe bei e.B.a.y ein Fahrrad von einem Fahrradhändler (powerseller) für 1000 EUR gekauft - am 19.07 kam das Rad mit [Versandfirma Y]. Es hatte einige optische Mängel(hässliche Kratzer). Ich habe es nicht mal probegefahren und schickte ich es am 01.08 zurück und verlangte mein Geld wieder zurück. Der Händler weigert sich mein Widerruf zu akzeptieren - er behauptet ich habe das Rad gebraucht und es erheblich beschädigt und hat mir die selben optischen Mängel in einem Brief aufgezählt, die schon vorhanden waren als ich das Fahrrad bei mir hatte. Das Rad habe keinen Restwert mehr und keine Gelderstattung möglich....
Ich habe hier nirgendwo etwas gefunden, was mir weiterhelfen könnte.Wie bekomme ich jezt mein Geld zurück - soll ich ihm schriftlich eine Frist setzen und dann eine Anzeige erstatten? Habe noch nie so ein Problem gehabt und habe keine Ahnung was zu tun ist? Weinen
Habe zwei Zeugen, dass das Rad nicht in Ordnung war.

gruss
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte formulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den gesamten recht.de Knigge!
Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!
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Seco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

ich erwarte doch keine individuelle kostenlose Rechtsberatung - ich möchte einfach nur wissen was man in so einem Fall machen soll.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 21:17    Titel: Re: Fernabsetzer verweigert Widerruf - Hilfe ! Antworten mit Zitat

Seco hat folgendes geschrieben::
Der Händler weigert sich mein Widerruf zu akzeptieren


Für die Wirksamkeit eines Widerrufs kommt es nur darauf an, daß er fristgerecht erklärt worden (und dem Händler zugegangen) ist.

"Verschlechterungen" der Sache schließen das Widerrufsrechts nicht aus - es käme höchstens in Betracht, daß unter bestimmten Voraussetzungen für mache Verschlechterungen Wertminderungsersatz geleistet/verlangt werden könnte.

Zitat:
- er behauptet ich habe das Rad gebraucht und es erheblich beschädigt
und hat mir die selben optischen Mängel in einem Brief aufgezählt, die schon vorhanden waren als ich das Fahrrad bei mir hatte. Das Rad habe keinen Restwert mehr und keine Gelderstattung möglich....


Wenn diese "Totalzerstörung" erst auf dem (Rück-)Transportweg eingetreten wäre, dann würde der Fernabsatz-Unternehmer die Gefahr tragen, daß er vom Käufer keinen Wertersatz zurückverlangen könnte (wenn der irgendwie nachweisen könnte, daß die Sache -weitestgehend- in keinem schlechteren Zustand zurückgeschickt wurde, als er sie erhalten hatte.)

Zitat:
Wie bekomme ich jezt mein Geld zurück


Entweder indem der Händler freiwillig das Verlangte zurückzahlt, oder durch ( eine Klage und die Verurteilung zur Zahlung und) die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckung eines Zahlungsurteils.

Zitat:
soll ich ihm schriftlich eine Frist setzen und dann eine Anzeige erstatten?


Es dürfte keine Straftat des Händlers darstellen, sich auf den (fragwürdigen) Standpunkt zu stellen, ein Kunde hätte eine total ramponierte Ware zurückgeschickt, für die er 100% Wertminderungsersatz zu leisten hätte, sodaß per Saldo kein Kaufpreis zurückzuerstatten sei. Deshalb wird es kaum Sinn machen, den Händler wegen einer Straftat anzuzeigen.

Zitat:
Habe ... keine Ahnung was zu tun ist?


Man kann nicht viel falsch machen. Wichtig: Alle zukünftige Kommunikation möglichst in einer Weise führen, die ihren Inhalt beweisbar macht ( per Brief, Fax, nicht per Telefon, Gespräche ohne Zeugen usw.), für den gesamten Sachverhalt möglichst viele/gute "Beweise" sichern ( eigene Zeugen, Dokumente, Fotos des Lieferzustands, des Versandzustands, Schreiben des Händlers usw.).

mbG
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Seco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

ok, und wei läufts nach der Mahnung weiter?
soll ich dann bei dem zuständigen Gericht anrufen oder denen eine Klage einreichen/ Brief schreiben?

thx
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