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Verfasst am: 24.08.06, 14:09 Titel: Sehr Wichtig....Verkauft>>> danach Probleme
hallo,
nehmen wir an es gibt folgendes Problem:
Ein Roller wurde im Internet zum verkaufen reingestellt.In der beschreibung wurde erwähnt das keine garnatie gegeben wird und das der roller so verkauft wird wie er auf den bildern zu sehn ist.ausserdem wurde erwähnt das normale gebrauchsspuren vorhanden sind.
nach ca. 4 tagen gab es einen anruf aus sylt, das mädchen das drann war wollte den roller haben aber ohne ein vorherige besichtigung. Sie wollte wegen der weiten entfernung eine spedition beauftragen den roller abzuholen.
Das geld wollte sie überweisen.
Ok, geld war da der roller wurde dann auch abgeholt, Der Spediteur hat den ganzen roller einmal durchgeguckt um eventuelle mängel in ein formular einzutragen.
Da alles in ordnung war hat der in sein formular auch "keine Mängel" eingertagen.
so nach ca. 5 monaten ohne weitere fragen oder mitteilungen von käufern . da kam ein brief von einem anwalt und da stand halt drinn das der roller total zerkratzt sei und viele weiitere mängel vorhanden sind, von denne nichts bekannt war.Die käufer wollten den ganzen schaden durch den verkäufer ersetzt haben, was natürlcih nach fast einem halben jahr nicht eingesehn werden kann, da könnte ja sonst was mit dem roller gemacht worden sein.
was würde in so einem fall passieren wie sollte sich der verkäufer verhalten.
Welche diversen weiteren Mängel sollen den aufgefallen sein? Kratzer sind Gebrauchsspuren und wer das Ding Kauft ohne es gesehen zu haben ist m.E. selber Schuld. Das mit der garantie ist egal da dies eine freiwillige Sache ist diese zu gewähren somit muss man sich nicht abgrenzen von etwas, was man nicht zugesagt hat.
Der Käufer müsste nun beweisen das die jewieligen Mängel schon beim erhalt der Ware vorhanden werden. _________________ MfG
Eichyl
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Das mit der garantie ist egal da dies eine freiwillige Sache ist diese zu gewähren somit muss man sich nicht abgrenzen von etwas, was man nicht zugesagt hat.
Nein. Selbst, wenn er ein privater Verkäufer ist, gelten die üblichen 2 Jahre Schmängelhaftung. Als Privatperson kann er diese völlig ausschließen, das muß er aber auch machen. Seine Angabe "keine Garantie" dürfte dazu hinreichend sein, da klar ist, was gemeint ist.
Zitat:
Der Käufer müsste nun beweisen das die jewieligen Mängel schon beim erhalt der Ware vorhanden werden.
Wenn er Privatverkäufer ist, ja. Denn da gilt die Beweislastumkehr nicht. Das sollte man dem Anwalt dann auch gerne schreiben.
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