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recht.de :: Thema anzeigen - Wann liegt Kenntnis im Sinne von § 406 BGB vor?
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Wann liegt Kenntnis im Sinne von § 406 BGB vor?

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 13:47    Titel: Wann liegt Kenntnis im Sinne von § 406 BGB vor? Antworten mit Zitat

Zeitliche Abfolge:

A gewährt B ein Darlehen.

A tritt seine Forderung gegen B an C ab und teilt dies dem B mit einfachem Schreiben mit.
B verlangt einen Nachweis der Abtretung von A.

A reagiert nicht.

Es entstehen neue Ansprüche von B gegen A.

A möchte diese Ansprüche dem C entegegenhalten,als dieser die Darlehensforderung geltend macht.

C beruft sich darauf, dass A Kenntnis von der Abtretung hatte, bevor seine Ansprüche gegen A entstanden sind.

B sagt, er hatte keine Kenntnis, da man ihm die Abtretung nicht nachgewiesen habe.

Hat B Recht?
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