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Verfasst am: 22.08.06, 17:25 Titel: Schadensersatz neben möglicher Nachbesserung?
Hallo,
Folgender Sachverhalt: An einem gekauften PKW tritt ein Defekt auf, es besteht Nacherfüllungsanspruch gem. §§ 437, 439. Kann der Käufer jetzt allein wegen dem Ausfall des PKWs noch zusätzlich SE verlangen? Wenn ja wie ist das aufbautechnisch zu lösen?
Bzw. gilt ein Defekt bei einem PKW, der es fahruntüchtig macht schon als Betriebsausfallschaden?
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