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Beitrag im Studio wurde gesenkt --- alte Kunden haben Pech?

 
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Gürkchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 21:22    Titel: Beitrag im Studio wurde gesenkt --- alte Kunden haben Pech? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an es träte folgende Situation auf:

Person A ist Mitglied in einem Fitnessstudio und hat einen Jahresvertrag von Beginn diesen Jahres abgeschlossen
Dieser Vertrag beinhaltet das Komplettpaket für 39 Euro

Nun hat das Studio den Preis für das Komplettangebot auf 29,95 Euro verändert und es gäbe auch keine Jahres- sondern nur noch Drei-Monatsverträge

Die Kunden wurden darüber nicht unterrichtet, Person A würde dies per Zufall auf der Homepage des Studios entdecken

Hätte Person A das Recht auch zu dem günstigeren Preis zu trainieren?
Bestünde ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Gäbe es irgendeine Möglichkeit auch verbilligt zu trainieren?
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Thali
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 20:48    Titel: Pech Antworten mit Zitat

Gürkchen hat folgendes geschrieben::

Hätte Person A das Recht auch zu dem günstigeren Preis zu trainieren?
Bestünde ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Gäbe es irgendeine Möglichkeit auch verbilligt zu trainieren?


Dreimal nein.
Dem Fitness-Studio steht es frei, Jahresverträge für 39.-€ monatlich anzubieten und mit beliebigen anderen Vertragspartnern andere Konditionen zu vereinbaren. Die Verträge sind im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell und frei verhandelbar.
Die Rechte der Altmitglieder sind gewahrt, denn sie haben die individuelle Willenserklärung abgegeben zu den damals aktuellen Konditionen trainieren zu wollen. Diese ist nunmehr bindend. (pacta sunt servanda)
(Dies ist bei Unternehmen mit der Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge z.B. anders, z.B. Energie, öffentl. Nahverkehr. Diese sind jedem gegenüber abschlußpflichtig (Kontrahierungszwang) und haben ihre Vertragspartner preislich gleich zu behandeln.)

Eine Beitragsminderung käme nur in Betracht, wenn das Studio die damals vereinbarte Leistung nicht mehr korrekt anbieteten würde.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht würde das Vorliegen von Umständen voraussetzen, die das Festhalten des Mitglieds am Vertrag unter beidseitiger Interessenabwägung als unzumutbar erscheinen ließen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn das Mitglied das Angebot aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht mehr nutzen könnte. (Beispiele: Schwangerschaft, Umzug mit weiter Entfernung, Einberufung zur Bundeswehr, erhebliche Verletzungen u.ä.)
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