Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Guten Tag,
meine Freundin hatte vor ca 11/2 Jahren eine Ohr-OP,
dabei wurden die Gesichtsnerven beschädigt. Seither hat Sie probleme Probleme beim Essen, da Sie den Mund nicht mehr weit öffnen kann und auch immer wieder depresive fasen, traut sich nicht unter Leute... Gibt es aussicht auf Erfolg bei einer Klage gegen die Ärzte? Leider haben wir keine Rechtschutzvers. deshalb möchte ich mich vorab erkundigen.
Bin für jede Antwort dankbar.
Nach den Informationen die Sie hier liefern besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit eines Kunstfehlers. Wen dies der Fall ist, kann wiederum eine Klage durchaus sinnvoll sein. Verjährungsfristen sind nach 1 1/2 Jahren auch noch nicht abgelaufen.Auf zu einem Anwalt. Wenn möglich mit Schwerpunkt Medizinrecht.
leider gehört eine Schädigung von Gesichtsnerven bei vielen Ohr-Operationen zu den Risiken, die auch bei sachgemäßer Ausführung der OP vorkommen können.
Falls bei der Ohr-OP Ihrer Bekannten dieses Risiko eigentlich nicht besteht, könnte es sich um eine fehlerhafte Behandlung handeln.
Wenn es sich bei Ihrer Bekannten um eine in dieser Weise risikobehaftete OP gehandelt hat, müsste sie vorher von den behandelndn Ärzten über das Risiko der Gesichtsnerven-Schädigung aufgeklärt worden sein. War dies NICHT der Fall, bestehen sehr gute Aussichten, eine Klage auf Schmerzensgeld ect. zu gewinnen.
Ich würde an Ihrer Stelle nicht gleich einen Anwalt aufsuchen, da dies Geld kostet. Sie können kostenfrei erst mal selbst klären, wie es aussieht. Lassen Sie sich die Behandlungsunterlagen der OP kopieren. Sie haben ein Recht auf diese Unterlagen und müssen allenfalls die Kopierkosten bezahlen. Sehen Sie in den Unterlagen nach, ob eine Risikoaufklärung stattgefunden hat. Meist erfolgt dies auf einem Vordruck, auf dem die OP und die Nebenwirkungen/Risiken erläutert werden und den der Patient unterschreibt.
Wenn eine Risikoaufklärung zur Gesichtsnervenschädigung stattgefunden hat, sehe ich Ihre Chancen als sehr schlecht an. Falls nicht, sollten Sie sich an eine Patientenberatungs- und Schlichtungsstelle Ihrer zuständigen Ärztekammer wenden, die Ihnen hilft, die Sachlage zu klären.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.