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G Gläubiger überweist an Firma A einen Darlehensbetrag. Das Darlehen wird von Firma A nach 6 Monaten nicht mehr benötigt. Da G weiter Zinsen haben will wird der Betrag vereinbarungsgemäß direkt an die Firma B in Namen von G incl Zinsen gezahlt. Nach eine weiteren Zeit geht der Betrag unter gleichen Bedingungen an Firma A zurück.
Besteht eine Auskunftspflicht gem. 259? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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