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Herr B hat auf sein Eigenheim 2 Hypotheken eingetragen von Seiten zweier Banken. Verahndlungen haben ergeben, dass Bank 1 ( an erster Stelle im Grundbuch) eventuell bereit ist die Hypothek frei zu geben. ist es möglich, dass diese Grundschuld an eine Person X weiter verkauft werden kann. Ohne das Bank 2 ( an zweiter Stelle im Grundbuch) nachrückt oder diesen Anspruch geltend macht?Gibt es andere Möglichkeiten als Verkauf diese Grundschuld zu übertragen?
Die Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld. Eine Löschung der Hypothek erfolgt nicht automatisch und auch nicht auf alleiniges Betreiben des Hypothekengläubigers. Der nachrangige Grundpfandrechtsgläubiger hat gegen den Eigentümer jedoch einen Anspruch auf Löschung (1179a BGB).
Wie kann Herr B die Grundschuld denn noch nutzbar machen? Ist eine Umschuldung möglich? Müsste in so einem Fall die Bank 2 ihre Zustimmung geben oder hat sie dort kein Mitsprache Recht?
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