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Gültigkeit von Vereinbarungen ohne Unterschriftsberechtigung

 
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Lino
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Anmeldungsdatum: 29.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 00:21    Titel: Gültigkeit von Vereinbarungen ohne Unterschriftsberechtigung Antworten mit Zitat

Ein allgemeiner Fall stellt sich so dar:

Nebenberuflich hat eine angestellte Person A (PA) mit dem Sales Direktor A (SDA)
vom Unternehmen C (UC) per Mail eine Provisionsvereinbarung geschlossen über die Lieferung einer Ware und Dienstleistung zum Unternehmen E (UE).

PA hat vom SDA per Mail den Vertragsabschluss von UC mit UE bestätigt, mit Dank
für die Unterstützung und mit der Bitte, die Bankdaten bekanntzugeben.

Postwendend erhält SDA die Rechnung von PA per Mail.

Daraufhin kommt die Mail von SDA, dass der Betrag nach PRojektabschluss und vollständiger Zahlung überwiesen werde.
Der Finanzvorstand von UC (FVUC) war auf CC: im Mail.

Zwei Monate später gab es nochmal eine Zwischenbestätigung von SDA an PA über den Projektstatus per Mail.

In der Zwischenzeit sind von UE zwei Zahlungen an UC geleistet worden. Die letzte Zahlung sollte mit der Abnahme erfolgen (ca. 20%).

Nehmen wir an, das Projekt sei noch immer nicht abgenommen. Es gebe immer noch MÄngel. SDA hat inzwischen UC im Streit verlassen und eine eigene Firma gegründet mit dem gleichen Inhalt wie UC.

UE setzt schliesslich UC eine letzte Frist zur Mängelbehebung.
Sollte diese verstreichen, würde er den Vertrag kündigen und sich von extern den
Fehler beheben lassen. Die Restzahlung käme dann natürlich nicht mehr.

FVUC stellt sich nun den Standpunkt, dass es keinen echten Vermittlungsvertrag
zwischen PA und UC gebe (Stichwort: Unterschriftsberechtigung) und PA solle den beibringen.
Sollte es doch einen geben, wäre das Projekt immer noch nicht abgenommen und damit keine Provision fällig.

Nun die Fragen:

- Sind solche formlosen Vereinbarung per Mail überhaupt gültig? Inwieweit haftet UC für Aussagen von eigenen Mitarbeitern?

- Untersteht diese Vereinbarung per Mail dem Handelsvertreterrecht?
http://www.info-handelsvertreterrecht.de/handelsvertreter/Provision.html

- Hat PA Anspruch auf Anzahlung in Höhe der anteilig geleisteten Zahlungen? Wenn ja, wann?

- Gibt es bereits Urteile über solche Situationen (Gültigkeit von formlosen Vereinbarungen mit nicht unterschriftsberechtigten Personen)

Dank und Gruss,

Lino
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