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Gründung einer Limited!

 
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Chamilon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 09:40    Titel: Gründung einer Limited! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

es gibt auf [verschiedenen Seiten im Internet] die Möglichkeit eine Ltd. zu Gründen. Kann mir jemand sagen wie Rechtskräftig diese Gesselschaftsform in Deutschland ist und in wie weit sie von der Wirtschaft und dem Wirtschaftsrecht angenommen wird?

Mfg
Michael Hoven

EDIT:
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Danke,
Toph
FDR-Mod
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 11:16    Titel: Re: Gründung einer Limited! Antworten mit Zitat

Chamilon hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand sagen wie Rechtskräftig diese Gesselschaftsform in Deutschland ist...

Sehr.
Zitat:
...und in wie weit sie von der Wirtschaft und dem Wirtschaftsrecht angenommen wird?

Weniger.

Im Ernst: Die in England gegründete Ltd. ist aufgrund verschiedener Urteile des EuGH, selbst wenn sie nur in Deutschland tätig ist und eine in Deutschland bestehende Zweigniederlassung eigentlich ihre Hauptniederlassung ist, in Deutschland als rechtsfähige juristische Person anzuerkennen-und wird dies inzwischen auch.

Da aber auch der Wirtschaft bekannt ist, dass in England Ltd. mit einem Stammkapital von nur 1 Pfund gegründet werden können, betrachten sie die Ltd. eher zurückhaltend, Banken werden z.B. durch die Bank weg für Kredite Sicherheiten verlangen, die in der Regel der Gesellschafter der Ltd. aus seinem Privatvermögen aufzubringen hat.

Im Wirtschaftsrecht ist das Thema Ltd. noch lange nicht beendet, da geht es noch um die Frage des anzuwendenden Haftungsrechtes, Insolvenzrechtes, Haftungsdurchgriff auf Gesellschafter oder Director...
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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