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Tätigkeitsbereich als Mag. iur.

 
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SAD77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 21:45    Titel: Tätigkeitsbereich als Mag. iur. Antworten mit Zitat

Hallo,

als Ergänzung zum Thread von vor ein paar Wochen würde ich gerne wissen, was man als Mag.iur. eigentlich machen darf.

Als eine der ersten habe ich diesen Abschluss in Hamburg gemacht und dann erstmal Kinder bekommen. Jetzt will ich wieder arbeiten und habe überhaupt keine Ahnung, wo ich mich um welche Stellen bewerben kann. Kann ich denn für eine Firma Verträge aufsetzen und andere Rechtsfragen klären? Geht das auch, wenn ich dort nicht angestellt bin? Oder gibt es einen abgekürzten Weg, um doch noch das 1. und 2. Staatsexamen abzulegen?

Vielen Dank schonmal für Antworten.
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Cephalotus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube zwar eher nicht, dass es gerne gesehen wird, wenn man jemand auf ein anderes Forum verweist, aber ich riskiere es mal. Winken

Die Fernuni Hagen hat mittlerweile ja auch den Bachelor of laws und demnächst auch den Master of laws im Angebot. Deshalb wird diese Thematik dort natürlich auch immer wieder mal diskutiert.

Zu finden ist das Forum der Fernstudenten unter www.studienservice.de.

Viele Grüße!

Cephalotus
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Thali
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 10:47    Titel: Magister Antworten mit Zitat

Cephalotus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich glaube zwar eher nicht, dass es gerne gesehen wird, wenn man jemand auf ein anderes Forum verweist, aber ich riskiere es mal. Winken


Hallo,

ein gutes Forum braucht den Vergleich nicht zu scheuen.

Setzt der Abschluß "magister iuris" nicht das Bestehen des ersten Staatsexamens voraus? Magister bedeutet normalerweise den erfolgreichen Abschluß eines Unistudiums. In Konstanz wird der Titel nach dem bestandenen 1. Staatsexamen vergeben. An vielen anderen, jedoch nicht an allen Universitäten, wird stattdessen der akademische Grad "Diplom-Jurist" verliehen. Mit bestandenem 1. Staatsexamen kann man beispielsweise angestellter Unternehmensjurist werden, da dieser sein Unternehmen auch mit einer zusätzlichen Anwaltszulassung nicht gerichtlich vetreten dürfte.

Ein Unternehmen kann, wenn es will, auch jemanden mit Sonderschulabschluß mit seinen vertraglichen Gestaltungen betrauen. Normalerweise benötigst Du aber das 1. Staatsexamen. Ansonsten kannst Du als Assistentin in einer Rechtsabteilung eingestellt werden.

Einen verkürzten Weg, die juristischen Staatsexamina abzulegen, gibt es nicht, da es sich um von den Prüfungsämtern der Landesjustizministerien ausgerichtete Einheitsprüfungen handelt.
Es ist aber leicht möglich, daß Deine Scheine nicht verfallen, was z.B. in Ba.-Wü. der Fall ist, und Du Dich zum 1. Staatsexamen anmelden kannst. Nach der Prüfungsanmeldung brauchst Du auch nicht mehr immatrikuliert zu sein.

Ansonsten ist für "scheinfreie" Jurastudierende geplant, den Titel "bachelor of law" zu verleihen.
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