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Verfasst am: 28.08.06, 15:41 Titel: Auslegung des § 6 GastG
Hallo ihr Lieben,
inwieweit betrifft denn eurer Meinung nach der genannte § 6 GastG http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__6.html
den Ausschank bei diversen Stadtfesten, Weinfesten etc, wo auch Vereine oder nichtgewerbliche Anbieter Alkohol ausschenken.
Müsste dort nicht auch jeder Anbieter mindestens zwei alkoholfreie Getränke anbieten, von denen mindestens Eins billiger ist als Alkohol?
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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