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Auslegung des § 6 GastG

 
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 15:41    Titel: Auslegung des § 6 GastG Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,
inwieweit betrifft denn eurer Meinung nach der genannte § 6 GastG http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__6.html
den Ausschank bei diversen Stadtfesten, Weinfesten etc, wo auch Vereine oder nichtgewerbliche Anbieter Alkohol ausschenken.
Müsste dort nicht auch jeder Anbieter mindestens zwei alkoholfreie Getränke anbieten, von denen mindestens Eins billiger ist als Alkohol?

Viele Grüsse
karli
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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