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KFZ Versicherungswechsel

 
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calimero22
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 12:22    Titel: KFZ Versicherungswechsel Antworten mit Zitat

Hallo,wenn man die KFZ Versicherung wechselt,ist dann die vorige Versicherung dazu verpflichtet die Daten der jetzigen Versicherung mitzuteilen oder kann sie dieses verweigern?
LG aus NRW
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der neue Versicherer wird automatisch beim Vorversicherer die Daten wie z.B. SF-Klasse abfragen. Warum sollte der Vorversicherer die Auskunft verweigern?
_________________
MfG,
Duisburger

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calimero22
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vorversicherung hat aber die Angaben verweigert.Warum auch immer.Vielleicht sollte ich einen Anwalt einschalten?Von 30% sind wir jetzt auf 115%
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

ist der vertrag den rechtswirksam beendet oder steht evtl. noch ein schaden offen?
_________________
MfG,
Duisburger

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calimero22
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag ist beendet und es steht kein Schaden offen.Das ist ja das kuriose dabei.LG
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt denn die neue Versicherung zum Verhalten der bisherigen Versicherung? Und hat der VN es schon mal mit der letzten Beitragsrechnung der alten Versicherung versucht?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

was soll der neue/aktuelle vr schon sagen?
der wird sagen: "...keine infos..., ergo: einstufung in sf 1/2..."

das mit der letzten beitragsrechnung kann helfen zumindest die sf-klasse des letzten jahres zu beweisen, einen evtl. schadenfall der zu einer rückstufung führen könnte ist damit ja noch nicht ausgeräumt (für den neuen/aktuellen vr). und die sf-klassen-umbuchung und korrektur der beitragsrechnung ist ein kostenfaktor. von daher wird der vr da wenig interesse an der aufklärung haben und den versicherten laufen (und schreiben: zum vorversicherer) lassen....
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Fälle, daß der Vorversicherer den SFR nicht freigibt, sind keine Seltenheit. Meist sind sie vom Versicherungsnehmer selbst verursacht, z.B. aus nachstehenden Gründen:

- vorheriger Versicherungsnehmer war der Ehegatte, Halter der andere Ehegatte, das
neue Fahrzeug wird auf den ehemaligen Halter zugelassen oder

- aus steuerlichen Gründen vorher auf "Firma" Heinz Müller, neues Fahrzeug auf
Privatmann Heinz Müller

Sobald der Antrag für das neue Fahrzeug vom Vertrag des Vorfahrzeugs abweicht, kommt es zu Nachfragen.

Anzuraten ist, die vorhandenen Unterlagen noch einmal zu prüfen. Manchmal ist es Ehepaaren gar nicht bewußt, daß sie das Fahrzeug mal so - mal so zugelassen haben und mal so - mal so versichert haben.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 06:40    Titel: Re: KFZ Versicherungswechsel Antworten mit Zitat

calimero22 hat folgendes geschrieben::
Hallo,wenn man die KFZ Versicherung wechselt,ist dann die vorige Versicherung dazu verpflichtet die Daten der jetzigen Versicherung mitzuteilen oder kann sie dieses verweigern?


Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung dazu: § 5,Abs. 7 PflVersG.

Alerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass jemals ein Versicherungsnehmer seinen Versicherer darauf hat hinweisen müssen. Der Versicherer wird die Daten von sich aus weitergeben, sobald der Vertrag beendet ist.

Wie meine Vor-Schreiber auch, vermute ich, dass hier der Hase im Pfeffer liegt: der Vertrag gilt - aus welchem Grund auch immer - beim bisherigen Versicherer noch nicht als beendet. Oder der Versicherungsnehmer war vorher ein anderer als jetzt, das könnte man dann über Rabattübertrgung (TB 28 ) lösen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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calimero22
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke euch allen für eure Hilfe.Werde es mit einer Beitragsrechnung der Vorversicherung versuchen wieder auf meine 30% zu kommen.
Liebe Grüße
Calimero
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

liegt das problem den an den hier aufgezeigten möglichkeiten (wechselnde versicherungsnehmer etc.)? wir sind ja für jede positive rückmeldung dankbar Lachen
_________________
MfG,
Duisburger

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Mike R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Punkt, der durch die modernen Kfz-Versicherungen zum Tragen kommt, wurde hier möglicherweise übersehen. Einige der größeren Versicherungen bieten einen "Rabattschutz" an. Dieser bedeutet, dass der VN bei der bestehenden Versicherung nach einem verschuldeten Unfall nicht hochgestuft wird. Wechselt der VN jedoch zu einer anderen Versicherung, werden die realen` Prozente´ an die andere Versicherung weitergemeldet.
_________________
Kind regards

Mike R.
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser "Rabattschutz" kommt aber meist erst bei einem SF von 24 oder Jahren zum Tragen. Das bedeutet, daß der Vertrag zwar gestuft wird, der Versicherungsnehmer aber seine 30 % behält. Wenn dann z.B. SF 18 freigegeben werden, können keine 115 % zustande kommen.
Der Fragesteller wurde von 30 % auf 115 % gestuft, so als hätte der Vorversicherer keinen SF freigegeben.
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Mike R.
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cassidy,

da wirfst du wahrscheinlich 2 Dinge durcheinander. Was du meinst ist sicher der "freie Unfall" ab SF 24. In diesem Falle würde der VN zwar um (meist um) 6 Jahre zurückgestuft, würde jedoch weiter seine 30 % behalten (SF 18 = 30% bei den meisten Versicherungen)

Ich meinte jedoch konkret den Rabattschutz. (Zusatzklausel) Dieser kann ab SF 4 abgeschlossen werden und bewirkt vorher beschriebenes.
_________________
Kind regards

Mike R.
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mike,
richtig, ich meinte den "Rabattretter".

Es hat jedoch für mich den Anschein, als käme in diesem Fall keines von beiden in Betracht.
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