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Verfasst am: 28.08.06, 17:06 Titel: Kapital-LV Aufschlüsselung der Vertragskosten
Hallo Gemeinde,
kann eine Versicherung bei Kündigung einer Kapital-LV die Abschlußkosten "geheimhalten", oder anders gefragt, kann man auf eine schriftliche Aufschlüsselung der Kosten bestehen?
Schließlich möchte man ja wissen, wofür man sein Geld investiert hat.
2.Frage: gibt es einen Höchstsatz für Stornogebühren (unabhängig von den Abschlußgebühren).
Die Abschluß- und Bearbeitungskosten einer Kapital-Lebensversicherung waren schon seit Urzeiten ein gut gehütetes Geheimnis der Versicherer. Das hat zu einem Gerichtsurteil geführt, daß man eine Lebensversicherung als " legalen Betrug" bezeichnen darf.
Bei einer Kündigung erhält man lediglich eine Abrechnung, aus der die Kosten nicht hervorgehen.
Bei Riester-/Rürup-Renten-Verträgen ist das anders geregelt: der Versicherte wird genau über die Abschluß- und laufenden Kosten informiert. Auch ist hier gewährleistet, daß bei einem Wechsel oder der Auflösung des Vertrages das eingezahlte Kapital zurück erstattet wird.
Stornokosten bei einer Lebensversicherung sind mir nicht bekannt. Die sind in der Regel im geringeren Rückkaufswert beinhaltet.
Die Abschluß- und Bearbeitungskosten einer Kapital-Lebensversicherung waren schon seit Urzeiten ein gut gehütetes Geheimnis der Versicherer. Das hat zu einem Gerichtsurteil geführt, daß man eine Lebensversicherung als " legalen Betrug" bezeichnen darf.
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Stornokosten bei einer Lebensversicherung sind mir nicht bekannt. Die sind in der Regel im geringeren Rückkaufswert beinhaltet.
Zu 1) Genauso wie mir die Gewinnmarge eines Mercedeshändlers und von (Wortsperre: Firma) unbekannt ist... Mache desegen aber weder bei (Wortsperre: Firma) noch bei Xyz einen Aufstand.. Und auch die Gewinnmarge der Bank bei einem Kredit kenne ich nicht... Und- es geht mich auch nichts an...
Zu 2) Ärgerlich... denn es gibt in der Tat VR, die Stornokosten berechnen... Ein Blick in einige Versicherungsbedingungen hilft weiter...
Den von der Versicherung errechneten Rückkaufswert im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung kann der Versicherungsnehmer im Zweifelsfall vom BaFin (www.bafin.de) überprüfen lassen!
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